Beschlussvorlage - 2010/BV/1151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1.      Für den Abschnitt der Werftallee zwischen dem Gerüstbauerring und dem Taklerring werden Straßenbaubeiträge erhoben.

 

2.      Der Beitrag für die Teileinrichtung Gehweg in diesem Abschnitt wird selbständig erhoben.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 7 (3), § 8 (4) des Kommunalabgabengesetzes M-V und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Die Werftallee ist eine selbständige Erschließungsanlage.


Mit der Realisierung des Bauprogramms wurde die Teileinrichtung Gehweg entlang der östlichen Seite der Werftallee, im Abschnitt zwischen dem Gerüstbauerring und dem Taklerring (Anlage 1 und 2), erneuert und verbessert.

 

Grundlage für die Abrechnung der Anlage ist die Schlussrechnung vom 17.02.2009.


Der Abschnittsbildungs- und der Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der genannten Teileinrichtung.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

6.000,00 EUR

X

 

 

6000.35000001

Beiträge und ähnliche Entgelte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Georg Scholze

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Beschlüsse

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25.05.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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22.06.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen