Stellungnahme - 2010/AN/1136-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Antrag zielt auf die Prüfung eines kommerziellen Angebotes ab, das von dem Markt- und Meinungsforschungsbüro Market Information Korkala aus Kleve offeriert wird. Auf der Internetseite des Unternehmens unter der Adresse www.mik-kokala.com wird als Referenz auf Online-Studien zur Nutzung von städtischen Internet-Seiten in den Jahren 2007 und 2008 verwiesen. Daran hätten sich lt. eigenen Angaben des Unternehmens deutschlandweit mehr als 50 Klein-, Groß- und Landeshauptstädte beteiligt.

 

Eine Online-Befragung bei Nutzerinnen und Nutzern einer Internetseite erscheint als sinnvolle Möglichkeit zur Erforschung der Motivation und Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer. Allerdings können dadurch nur die Kunden der Verwaltung berücksichtigt werden, die das Internetangebot auch tatsächlich nutzen. Meinungen enttäuschter Nutzerinnen und Nutzer, die die kommunalen Internetseiten nicht oder nicht mehr als Informationsquelle nutzen, werden nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse einer entsprechenden Umfrage könnten also allenfalls die Überlegungen zur Neustrukturierung der Internetseiten unterstützen. Im Mittelpunkt dieses bereits in der Informationsvorlage Nr. 2010/IV/0951 ausführlich skizzierten Prozesses stehen jedoch die Nutzung des Mediums Internet zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Unterrichtungspflicht gem. § 16 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und die Nutzung als Marketinginstrument. Um die in diesem Zusammenhang relevanten Zielgruppen vollständig zu erfassen, sollten Nutzerinnen- und Nutzerbefragungen idealerweise mindestens die drei wesentlichen Internetadressen www.rostock.de, www.rostock.travel und rathaus.rostock.de umfassen.

 

Im Gegensatz zur Sachverhaltsdarstellung der Antragstellerin ist ein direkter Vergleich mit einzelnen anderen Städten nicht Bestandteil des Angebots. Es wird ein Bericht zur Verfügung gestellt, der die Resultate in Mittelwerten der Antworten aller beteiligten Kommunen zusammenfasst. Ein Vergleich mit den Ergebnissen der Befragung bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wäre also nur möglich, wenn die dortige Stadtverwaltung diese Ergebnisse zur Verfügung stellen würde.

 

Unter Nutzung der Kompetenzen innerhalb der Stadtverwaltung, insbesondere der Kommunalen Statistikstelle und der Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik, könnte eine Nutzerinnen- und Nutzerbefragung ggf. auch ohne externe Auftragserteilung durchgeführt werden. Ob eine Ausgabe gem. Angebot der Fa. Market Information Korkala in Höhe von 1.130,50 Euro (950 Euro zzgl. Mwst.) bzw. 3.391,50 Euro (2.850,00 Euro zzgl. Mwst.), die mehr als ein Zehntel bzw. mehr als ein Drittel des für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch die Presse- und Informationsstelle zur Verfügung stehende Budget in der Hhst. 01.0241.5930 entsprechen würde, tatsächlich sinnvoll ist, kann noch nicht abschließend bewertet werden. In einem nächsten Schritt wird die Verwaltung  daher die Erfahrungen von Kommunen in der gleichen Größenklasse Rostocks mit dieser Firma bzw. vergleichbaren Angeboten recherchieren.

 

Natürlich nimmt die Verwaltung gern auch aus den Reihen der Bürgerschaft Anregungen zur besseren Erledigung ihrer Aufgaben entgegen. Warum in diesem Fall für eine Anregung die Form eines Antrages an die Bürgerschaft gewählt wurde, erschließt sich der Verwaltung nicht. Schon diese Stellungnahme erfüllt letztlich zumindest teilweise den Gegenstand des Antrags.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.05.2010 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben