Anfrage der Fraktion - 2010/AF/1148

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Beratungsfolge

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1. Welche Unternehmen sind mit der Beförderung der Behördenpost für die Hansestadt Rostock beauftragt?

 

2. Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost der Kommune beauftragten Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April?

 

3.Stellt die Kommune sicher, dass auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April ein Lohn von mindestens 9,80 Euro pro Stunde gezahlt (West/Ost) wird? Wir bitten um Begründung des Vorgehen.

 

 

 

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben