Änderungsantrag - 2009/BV/0683-18 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Punkt 4 des Beschlussvorschlages wird wie folgt ergänzt:

Der Personalüberleitungstarifvertrag ist entsprechend des veränderten Termins der Rechtsformänderung mit der  Laufzeit von 39 Monaten zeitlich anzupassen.

 

 

Reduzieren

Begründung:

Da bereits im Juni 2009 geplant war, den Gesellschaftervertrag über die Umwandlung des Eigenbetriebes Südstadt-Klinikum in eine GmbH von der Bürgerschaft beschließen zu lassen, wurde auch der Überleitungstarifvertrag zu diesem Zeitpunkt mit einer Laufzeit von 39 Monaten abgeschlossen. Da die Umwandlung jetzt jedoch ein halbes Jahr später stattfinden wird, ist der Personalüberleitungstarifvertrag zeitlich entsprechend anzupassen.

 

 

Reduzieren

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.06.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen