Änderungsantrag - 2010/BV/0818-08 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

§ 5 Abs. 5 Satz eins wird geändert: nach „sowie pro Mitglied“ wird „ein Stellvertreter oder Stellvertreterin“ gestrichen und eingefügt „höchstens zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen“.

 

Der Satz lautet dann: In sämtliche Ausschüsse werden zehn Mitglieder sowie pro Mitglied höchstens zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen gewählt.

 

 

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Begründung:

Die Stellvertreter dienen dazu, die anfallende Arbeit in den Ausschüssen zu verteilen und die Anwesenheit aller sicherzustellen.

 

Wird die Zahl der Stellvertreter in den Ausschüssen reduziert werden, kann es zu einer Benachteiligung der kleineren Fraktionen kommen, da diese pro Mitglied bereits ein höheres Arbeitsvolumen haben als die großen Fraktionen.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.05.2010 - Bürgerschaft - abgelehnt

Erweitern

09.06.2010 - Bürgerschaft - abgelehnt