Stellungnahme - 2010/BV/1102-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Sachverhalt:

Nach Abwägung aller Rahmenbedingungen zur Standortwahl für die künftigen Ortsämter, insbesondere im Nordwesten der Stadt, unter Berücksichtigung der mit dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD Nr. 2010/BV/1102-01 (ÄA) formulierten Anforderungen an ein Ortsamt wird dem Vorschlag zur Einordnung des künftigen Ortsamtes Nordwest 2 in das Objekt Warnowallee 30 gefolgt.

Nach nochmaliger Abwägung des Sachverhaltes in seiner aktuellen Entwicklung, des neuen  Mietangebotes in der Warnowallee und eines jetzt aufgezeigten Mehrbedarfs des Amtes 50 in der Hans-Fallada-Straße 1, werden die jetzt noch anfallenden Mehrkosten für vertretbar gehalten. Auf Grundlage des Angebotes ist der Abschluss eines 5-Jahresvertrages mit einem eingeräumten Nachlass von 40 % auf die Nettokaltmiete vorgesehen. Zusätzlich kann die Anmietung auf die vom künftigen Ortsamt Nordwest 2 in Anspruch genommene Fläche begrenzt werden.

Gleichzeitig können die Voraussetzungen für eine bürgerfreundliche Betreuung der Einwohnerrinnen und Einwohner sowie die effektive Arbeit des Ortsamtes, im Gegensatz zum bisher favorisierten Standort, kurzfristig und ohne gleichfalls notwendigen zusätzlichen Aufwand zur Verbesserung des Angebotes in der Hans-Fallada-Straße 1 geschaffen werden.





 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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05.05.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben