Änderungsantrag - 2010/AN/0945-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Nach dem Wort „beenden“ wird der Beschlussvorschlag wie folgt ersetzt:

Hierzu wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Gutachterausschuss zu beauftragen, den Grundstückswert der sog. Verandengrundstücke auf die Weise abstrakt zu ermitteln, dass auf der Grundlage der maßgeblichen Bodenrichtwerte vorzunehmende Abschläge prozentual ermittelt werden. Hierbei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Splitterflächen
  • Denkmalschutzvorgaben
  • fehlende Verwertbarkeit für Dritte
  • nicht selbstständige Nutzbarkeit der Splitterflächen
  • abweichende Geschosszahl im Vergleich zu den dahinter liegenden Gebäuden
  • private / gewerbliche Nutzung
  • Überbauung (§ 912 ff. BGB) / Leihverträge
  • Vertrauensschutz hinsichtlich vorangegangenem Verwaltungshandeln
  • über Jahrzehnte seitens der Stadt toleriertes Gewohnheitsrecht
  • Prozessrisiko für die Stadt.

 

Auf der Grundlage der prozentualen Abschläge ist der tatsächliche Bodenwert im Einzelfall zu ermitteln. Sollte dieser eine den Hauseigentümern nicht zumutbare Härte darstellen, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, den Kaufpreis angemessen herabzusetzen, um zu vermeiden, dass Hauseigentümer aus wirtschaftlichen Gründen ihre Häuser verkaufen müssen. Hierbei könnte den Hauseigentümern, wie in Vergleichsfällen praktiziert, grundbuchlich gesichert die Auflage erteilt werden, dass sie im Weiterverkaufsfall binnen 10 Jahren die Differenz zwischen dem, von ihnen geleisteten Kaufpreis und dem Boden (Verkehrs-)Wert an die Stadt abzuführen haben.

Das Ergebnis des Gutachterausschusses ist der Bürgerschaft mitzuteilen, unter Beifügung der Begründung für die Bewertung.

 

 

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Sachverhalt:

Der Änderungsantrag stellt die Beschlusslage des Ortsbeirates Warnemünde vom 13.04.2010 dar, wie sie dem Protokoll vom 28.04.10 zu entnehmen ist.

Der Ortsbeirat geht auf der Grundlage vergleichbarer Fälle in anderen Städten davon aus, dass die genannten Verandengrundstücke ähnlich den Vorgartengrundstücken zu bewerten sind..

 

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Der Beschlussvorschlag lautet somit wie folgt:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den sog. Veranda-Streit in Warnemünde zu beenden. Hierzu wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Gutachterausschuss zu beauftragen, den Grundstückswert der sog. Verandengrundstücke auf die Weise abstrakt zu ermitteln, dass auf der Grundlage der maßgeblichen Bodenrichtwerte vorzunehmende Abschläge prozentual ermittelt werden. Hierbei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Splitterflächen
  • Denkmalschutzvorgaben
  • fehlende Verwertbarkeit für Dritte
  • nicht selbstständige Nutzbarkeit der Splitterflächen
  • abweichende Geschosszahl im Vergleich zu den dahinter liegenden Gebäuden
  • private / gewerbliche Nutzung
  • Überbauung (§ 912 ff. BGB) / Leihverträge
  • Vertrauensschutz hinsichtlich vorangegangenem Verwaltungshandeln
  • über Jahrzehnte seitens der Stadt toleriertes Gewohnheitsrecht
  • Prozessrisiko für die Stadt.

 

Auf der Grundlage der prozentualen Abschläge ist der tatsächliche Bodenwert im Einzelfall zu ermitteln. Sollte dieser eine den Hauseigentümern nicht zumutbare Härte darstellen, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, den Kaufpreis angemessen herabzusetzen, um zu vermeiden, dass Hauseigentümer aus wirtschaftlichen Gründen ihre Häuser verkaufen müssen. Hierbei könnte den Hauseigentümern, wie in Vergleichsfällen praktiziert, grundbuchlich gesichert die Auflage erteilt werden, dass sie im Weiterverkaufsfall binnen 10 Jahren die Differenz zwischen dem, von ihnen geleisteten Kaufpreis und dem Boden (Verkehrs-)Wert an die Stadt abzuführen haben.

Das Ergebnis des Gutachterausschusses ist der Bürgerschaft mitzuteilen, unter Beifügung der Begründung für die Bewertung.

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen