Antrag - 2010/AN/1127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:                         - zurückgezogen am 28.05.2010!

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beauftragt den Oberbürgermeister, die Zuständigkeit für Pflegestützpunkte nach SGB XI § 92c in die Obhut der Stadt zu übernehmen. Der einzurichtende Pflegestützpunkt soll durch die Hansestadt selbst übernommen werden.

 

Die personelle Besetzung erfolgt ausschließlich in der Verantwortung der Hansestadt Rostock. Ziel des Pflegestützpunktes ist eine sozialraumorientierte Pflegeplanung.

 

Der notwendige Erlass der Landesbehörde ist zu berücksichtigen

 

 

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Begründung:

 

Mit den Gesetzesänderungen von 2008 ist die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Deutschland vorgesehen. Damit soll eine übergreifende und unabhängige pflegerische, medizinische und soziale Beratung unter einem Dach umgesetzt werden. Zur Sicherung dieser Beratung ist die Trägerschaft durch die Hansestadt Rostock Voraussetzung. Eine kommunale Einbindung führt zu einer größeren Unabhängigkeit des Pflegestützpunktes von anderen Einrichtungen in der Hansestadt Rostock. Eine Zusammenarbeit mit Krankenkassen und freien Trägern kann dann die übergreifende Beratung ergänzen. Der Erlass der Landesregierung ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

 

 

 

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Beschlüsse

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26.05.2010 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zurückgezogen