Beschlussvorlage - 2010/BV/1126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstelle erteilt: 02.6300.94600044: Sanierung bituminöser Beläge in Höhe von 160.000,00 EUR

Die Ausgaben werden gedeckt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle:

02.9100.90100000: Zuführung zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 160.000,00 EUR

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 (3) Hauptsatzung, §§ 51, 52 Kommunalverfassung des Landes M/V

 

Sachverhalt:

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.94600044

2010

160.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Sanierung Bituminöse Beläge

 

      Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

160.000,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

160.000,00

 

Begründung der Mehrausgaben

 

Unabweisbarkeit:

Im Zuge der diesjährig, lang anhaltenden extremen Winterperiode ist auf den städtischen Fahrbahnen ein überdurchschnittliches Ausmaß an Schäden zu verzeichnen. Das Schadensbild ist gerade auf den Hauptverkehrsstraßen mit hohem Schwerlastanteil durch eine Schwere charakterisiert, welche sich nicht durch kleinflächige Reparaturen bzw. Flickarbeiten beheben lässt. Die durch den städtischen Bauhof geleisteten Reparaturarbeiten haben auf Grund der Art der Schäden eine Bestandsdauer von nur wenigen Tagen. Diese sind aber notwendig um die Befahrbarkeit der oben aufgeführten Straßenabschnitte überhaupt zu sichern und akute Verkehrsgefährdungen abzuwehren.

Auf die entstandenen Straßenschäden wurde zusätzlich mit der Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30kmh und mit der Zusatzbeschilderung „Achtung Straßenschäden“ reagiert.

Mittelfristig ist dieser Zustand nicht zu halten, so dass aufgrund der zu verzeichnenden Straßenschäden die Sperrung von wichtigen Hauptverkehrsstraßen der Hansestadt droht, deren Verkehrsbelegung mit mehr als 12.000 Kfz pro Tag ein überdurchschnittlich hohes Verkehrsaufkommen aufweist. Zur Erfüllung der gesetzlich geforderten Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist der Baulastträger verpflichtet, die festgestellten Mängel umgehend abzustellen. Falls kurzfristig nicht auf das Schadensbild reagiert wird, sind im Schadensfall berechtigte Ansprüche des Geschädigten an die Stadt zu erwarten.

 

Nach Einschätzung des Tief- und Hafenbauamtes als federführender Straßenbaulastträger ist festzustellen, dass die Zerstörungen durch Frosteinwirkungen in den o. g. Bereichen nicht mehr reparabel sind und nicht über die bisher im Haushaltsansatz 2010 enthaltene Finanzkennziffer (500,0 T€) abgedeckt werden kann.

Auf folgenden Straßenzügen bzw. Straßenabschnitten sind daher großflächige Oberflächenbehandlungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Funktionalität auszuführen:

Rennbahnallee

Erich-Schlesinger-Straße

Händelstraße

Tschaikowskistraße

Blücherstraße

Hier sind investive Maßnahmen zur Erneuerung von Deck- und Binderschicht bis hin zur grundhaften Sanierung zwingend erforderlich.

 

Unvorhersehbarkeit

Mit Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes 2010 konnte die lang anhaltende strenge Frostperiode des Winters 2009/2010 nicht vorausgesehen werden.

 

Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.9100.90100000

Zuführung zum Verwaltungshaushalt aus Veräußerungserlösen

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

7.169.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsstelle

./.

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsstelle

=

7.169.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

=

160.000,00

 

 

Begründung der Minderausgaben

 

Die Zuführung aus dem Vermögenshaushalt (Verkaufserlöse) wird sich für die Sanierung von Fahrbahnoberflächen durch bituminöse Beläge reduzieren.

Der geplante Überschuss in Höhe von 2,5 Mio EUR im Verwaltungshaushalt 2010 wird sich möglicherweise um diese benötigten 160.000,00 EUR mindern. Hierbei ist jedoch zu erwähnen, dass im Haushaltsvollzug 2010 sowohl Mehr- bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben zu einer Änderung des Überschusses führen werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94600044: Sanierung bituminöser Beläge in Höhe von 160.000,00 EUR

Minderausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.9100.90100000: Zuführung zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 160.000,00 EUR

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.05.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.05.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen