Beschlussvorlage - 2010/BV/1126
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2010 in Höhe von 160.000,00 EUR für die Maßnahme Sanierung bituminöser Beläge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.05.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
12.05.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
18.05.2010
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstelle erteilt: 02.6300.94600044: Sanierung bituminöser Beläge in Höhe von 160.000,00 EUR
Die Ausgaben werden gedeckt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle:
02.9100.90100000: Zuführung zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 160.000,00 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 6 (3) Hauptsatzung, §§ 51, 52 Kommunalverfassung des Landes M/V
Sachverhalt:
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
02.6300.94600044 |
2010 |
160.000,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
||
Sanierung Bituminöse
Beläge |
Berechnung
der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
|
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest
für o. a. Haushaltsjahr |
|
0 |
|
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
|
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
160.000,00 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
160.000,00 |
Begründung
der Mehrausgaben
Unabweisbarkeit:
Im Zuge der diesjährig, lang
anhaltenden extremen Winterperiode ist auf den städtischen Fahrbahnen ein
überdurchschnittliches Ausmaß an Schäden zu verzeichnen. Das Schadensbild ist
gerade auf den Hauptverkehrsstraßen mit hohem Schwerlastanteil durch eine
Schwere charakterisiert, welche sich nicht durch kleinflächige Reparaturen bzw.
Flickarbeiten beheben lässt. Die durch den städtischen Bauhof geleisteten
Reparaturarbeiten haben auf Grund der Art der Schäden eine Bestandsdauer von
nur wenigen Tagen. Diese sind aber notwendig um die Befahrbarkeit der oben
aufgeführten Straßenabschnitte überhaupt zu sichern und akute
Verkehrsgefährdungen abzuwehren.
Auf die entstandenen
Straßenschäden wurde zusätzlich mit der Herabsetzung der Geschwindigkeit auf
30kmh und mit der Zusatzbeschilderung „Achtung Straßenschäden“
reagiert.
Mittelfristig ist dieser Zustand nicht zu halten, so dass aufgrund der zu verzeichnenden Straßenschäden die Sperrung von wichtigen Hauptverkehrsstraßen der Hansestadt droht, deren Verkehrsbelegung mit mehr als 12.000 Kfz pro Tag ein überdurchschnittlich hohes Verkehrsaufkommen aufweist. Zur Erfüllung der gesetzlich geforderten Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist der Baulastträger verpflichtet, die festgestellten Mängel umgehend abzustellen. Falls kurzfristig nicht auf das Schadensbild reagiert wird, sind im Schadensfall berechtigte Ansprüche des Geschädigten an die Stadt zu erwarten.
Nach Einschätzung des Tief- und
Hafenbauamtes als federführender Straßenbaulastträger ist festzustellen, dass
die Zerstörungen durch Frosteinwirkungen in den o. g. Bereichen nicht mehr
reparabel sind und nicht über die bisher im Haushaltsansatz 2010 enthaltene
Finanzkennziffer (500,0 T€) abgedeckt werden kann.
Auf folgenden Straßenzügen bzw.
Straßenabschnitten sind daher großflächige Oberflächenbehandlungen zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Funktionalität auszuführen:
Rennbahnallee
Erich-Schlesinger-Straße
Händelstraße
Tschaikowskistraße
Blücherstraße
Hier sind investive Maßnahmen zur
Erneuerung von Deck- und Binderschicht bis hin zur grundhaften Sanierung
zwingend erforderlich.
Unvorhersehbarkeit
Mit Erarbeitung des
Haushaltsplanentwurfes 2010 konnte die lang anhaltende strenge Frostperiode des
Winters 2009/2010 nicht vorausgesehen werden.
Nachweis der Deckung durch
Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.9100.90100000 |
Zuführung
zum Verwaltungshaushalt aus Veräußerungserlösen |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
7.169.000,00 |
bisher
bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen |
./. |
0 |
bereits
angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsstelle |
./. |
0 |
noch
zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsstelle |
= |
7.169.000,00 |
als
Deckungsquelle eingesetzt |
= |
160.000,00 |
Begründung der Minderausgaben
Die Zuführung aus dem
Vermögenshaushalt (Verkaufserlöse) wird sich für die Sanierung von
Fahrbahnoberflächen durch bituminöse Beläge reduzieren.
Der geplante Überschuss in Höhe
von 2,5 Mio EUR im Verwaltungshaushalt 2010 wird sich möglicherweise um diese
benötigten 160.000,00 EUR mindern. Hierbei ist jedoch zu erwähnen, dass im
Haushaltsvollzug 2010 sowohl Mehr- bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw.
Minderausgaben zu einer Änderung des Überschusses führen werden.