Informationsvorlage - 2010/IV/1115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2009/AN/0728

 

Sachverhalt:

Das KGSt- Gutachten aus dem Jahre 1992 „Modellstellenpläne für Städte der Größenklassen 1-4 in den neuen Ländern“, das Basis für den Aufbau der Verwaltung nach der Wende war und an dem u.a. auch Vertreter/innen des Stadt Rostock mitgewirkt haben, weist bereits im Vorwort darauf hin, dass das Gutachten dazu beitragen soll, „Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung in den neuen Ländern zu verbessern. Es enthält Empfehlungen zur Bildung von Ämtern und sonstigen den Aufgabenvollzug tragenden Organisationseinheiten…. Das Gutachten ist damit ein Modell örtlich zu entwickelnder Stellenpläne. …Der Modellstellenplan abstrahiert von örtlichen Besonderheiten und ist daher kein schematisch in die örtliche Situation übertragbares Muster. Er ist eine Orientierungshilfe….“

 

Unter Ziffer 1.4 des KGSt- Gutachtens wird zum Dezernatsgliederungsplan (in Rostock Verwaltungsgliederungsplan) folgendes ausgeführt: “In Städten kann der Verwaltungschef (Oberbürgermeister, Bürgermeister) seine Leitungsfunktion nicht mehr für alle Ämter selbst und unmittelbar wahrnehmen. Unter dem Aspekt der Artverwandtschaft der den Ämtern zugewiesenen Aufgaben und nach politischen Überlegungen sind jeweils mehrere Ämter zu Dezernaten unter der Leitung eines Beigeordneten zusammenzufassen. Wegen der politischen Bedeutung der Dezernatsbildung enthält der Modellstellenplan hierzu keine Empfehlungen.“

 

Die Beigeordneten tragen in Rostock gemäß Hauptsatzung die Bezeichnung Senatorin oder Senator und leiten die ihnen übertragenen Senatsbereiche.

 

Bei der Entwicklung des Modellstellenplans konnte aufgrund großer Unterschiede in der örtlichen Situation, der Arbeitsorganisation und der Ausstattung mit Arbeitsmitteln kein Verzeichnis aller benötigten Stellen (Stellenplan) erarbeitet werden. Der Modellstellenplan zeigt, wie die innere Organisation aussehen kann, Abweichungen wegen örtlicher Besonderheiten sind durchaus gängige Verwaltungspraxis.

 

Der Modellstellenplan ist ein gängiges Arbeitsinstrument beim Aufbau der Verwaltungsorganisation in der Hansestadt Rostock. In Anlehnung konnten Amtsstrukturen aufgebaut und für die Verwaltungsaufgabe sensibilisiert  werden.

Er regelt nicht abschließend Verwaltungsstrukturen. Gemäß § 38 Abs. 7 KV M-V obliegt dem Oberbürgermeister die Regelung der inneren Organisation der Verwaltung und der Geschäftsverteilung. Die Zuordnung der Ämtern in die Verwaltungsstruktur, u. a. auch in dem Geschäftsbereich des OB,  beabsichtigt eine direkte Einflussnahme der Verwaltungsleitung auf verwaltungsinterne Abläufe. In Umsetzung der dem OB übertragenen v. g. Organisationshoheit hat er sich für die im Stellenplan ausgewiesene Struktur entschieden.

 

Der Haushalts- und Stellenplan wird der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt, damit auch die Prämissen im Umgang mit der Verwaltungsstruktur und deren Abläufe für das kommende Haushaltsjahr.

 

 

 

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Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben