Änderungsantrag - 2010/AN/0985-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird hinter „beauftragt“ ersetzt durch:

 

„…die Gesamtfinanzierung für den Bau der SBZ durch die Bereitstellung des Eigenanteils im städtischen Haushalt 2011 und 2012 abzusichern und danach die erforderliche Genehmigungsplanung für die Beantragung von Städtebaufördermittel beim Land unter Einbeziehung der RGS zu veranlassen.“

 

Daraus ergibt sich die nachstehend geänderte Fassung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gesamtfinanzierung für den Bau der SBZ durch die Bereitstellung des Eigenanteils im städtischen Haushalt 2011 und 2012 abzusichern und danach die erforderliche Genehmigungsplanung für die Beantragung von Städtebaufördermittel beim Land unter Einbeziehung der RGS zu veranlassen.

 

Der Änderungsantrag fand das mehrheitlich zustimmende Votum in der Sitzung des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung am 22.04.2010.

 

 

gez.

Dr. Steffen Wandschneider

Ausschussvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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05.05.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben