Beschlussvorlage - 2010/BV/1106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock dargestellte Sondergebietsfläche SO 14.01 - Photovoltaik soll um die maximal verträgliche Fläche erweitert und ebenfalls als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausgewiesen werden.

 

  1. Der Entwurf der 6. Änderung und die Begründung mit Umweltbericht (Anlage) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:                     § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:           Beschluss über den Flächennutzungsplan der                                                               Hansestadt Rostock Nr. 01193/05 vom 01.03.2006

 

 

 

Sachverhalt:

 

Im Flächennutzungsplan wurde für eine nachhaltige Nutzung der Solarenergie der Bereich der ehemaligen Deponie Toitenwinkel, der an das Gewerbegebiet Petersdorfer Straße grenzt, als Sondergebiet „Photovoltaikanlagen“ ausgewiesen.

Die bisher ausgewiesene Fläche ist für die wirtschaftliche Betreibung einer Anlage aber zu klein.

Deshalb hat die Bürgerschaft am 02.12.2009 beschlossen, die maximale Erweiterung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche zwischen Dorf Toitenwinkel und dem Hafenbahnweg insbesondere unter Beachtung umwelt- und naturschutzfachlicher Belange zu ermitteln und auszuweisen.

Demgemäß erfolgt dann auch die neue Abgrenzung der landwirtschaftlichen Nutzfläche und der naturnahen Grünflächen im Geltungsbereich der Änderung.

 

Eine Umweltprüfung wird durchgeführt, da Anhaltspunkte für eine mögliche Beeinträchtigung der Schutzgüter nach §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (insbesondere Auswirkungen auf den Menschen, biologische Vielfalt und Kulturgüter) bestehen.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden daher frühzeitig um Ihre Stellungnahme im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten. Die gegebenen Hinweise sind in den Umweltbericht eingeflossen.

 

Insbesondere zu den Fragen des Artenschutzes und den Belangen des Bodendenkmalschutzes sind in nachfolgenden konkreteren Planungen vertiefende Untersuchungen erforderlich. Die generelle Machbarkeit des Vorhabens auf Flächennutzungsplanebene ist aber gesichert.

Nach derzeitigem Stand beträgt die mögliche Erweiterungsfläche ca. 4,3 ha, so dass insgesamt ca. 5,4 ha zum Betreiben von Photovoltaikanlagen zur Verfügung stehen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:               keine

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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20.05.2010 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - abgelehnt

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25.05.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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26.05.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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27.05.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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09.06.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen