Anfrage der Fraktion - 2010/AF/1088

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Beratungsfolge

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Die veröffentlichte Ausschreibung Nr. 2010/S 69 -103785 vom 07.04.10 (veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 09.04. unter http://ted.europa.eu/TED) schränkt die Angebotsvielfalt erheblich ein und erweckt den Eindruck, keinen wirklichen Wettbewerb zu wollen.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1.           Durch wen wurde die Ausschreibung gefertigt? Wer hat den Text genehmigt?

2.           Inwiefern ist sich die Stadtverwaltung sicher, dass potentielle Mitbewerber, die aufgrund der Ausschreibung objektiv keine Chance haben, nicht erneut rechtliche Schritte einleiten werden?

3.           Welche genehmigten Anlagen mit den Voraussetzungen zur Annahme der Siedlungsabfälle der HRO, die der Ausschreibung entsprechen (z.B. Umkreis 20 km), gibt es?

4.           Wer sind die Eigentümer dieser Anlagen (auch im Konzernverbund)?

5.           Welche Unternehmen können über diese Anlagen im Sinne der Ausschreibung verfügen?

6.           Ist der Beschluss zur mechanisch-biologischen Vorbehandlung der Rostocker Abfälle  nach wie vor gültig?

7.           Wenn ja: aus welchem Grunde gibt die Ausschreibung nur die Gesetzeskonformität für die Behandlung und Beseitigung von Abfällen vor, d.h. auch die Möglichkeit einer direkten Verwertung in einer MVA (Müllverbrennungsanlage)?

 

 

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09.06.2010 - Bürgerschaft