Stellungnahme - 2010/AF/1055-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Zu 1. Weshalb wurde der Bürgerschaft der seitens der RVV ausgearbeitete Businessplan mit planerischen Gewinn- und Verlustrechnungen, Liquiditätsübersichten sowie gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen nicht übergeben?
 

Die Unterlagen (Plan-, Gewinn- und Verlustrechnungen, Liquiditätsübersichten) werden nachgereicht. Die gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sind im vorgelegten Gesellschaftsvertrag fixiert.

 

Zu 2. Wie sehen die geplanten GuV für die ersten Geschäftsjahre aus?
 

Siehe Antwort zu 1.

 

Zu 3. Wie sieht die geplante Liquidität des geplanten Unternehmens in den ersten Geschäftsjahren aus?
 

Siehe Antwort zu 1.

 

Zu 4. Welche gesellschaftsrechtlichen Fragen wurden seitens der RVV untersucht und welches war das Ergebnis?

Siehe Antwort zu 1.

 

Zu 5. Wann haben die Aufsichtsräte der drei genannten Gesellschaften der Gründung der Tochtergesellschaft zugestimmt?

Aus den Satzungen der Gesellschafter von Rostock Business ergibt sich kein explizites Zustimmungserfordernis.

Die Satzung der Hafen-Entwicklungsgesellschaft mbH Rostock (HERO) regelt die Erforderlichkeit der Kenntnisnahme durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der HERO GmbH hat am 31.03.2010 die Gesellschaftsgründung zur Kenntnis genommen.

Die Satzung der WIRO GmbH bestimmt, dass der Aufsichtsrat eine Empfehlung zum Konzept und zur Gesellschaftsgründung abgeben muss. Der Aufsichtsrat der WIRO GmbH wird in seiner nächsten Sitzung seine Empfehlung zum Konzept und der Gesellschaftsgründung abgeben.

Der Aufsichtsrat der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH wird in seiner nächsten Sitzung informiert.

 

Zu 6. Aus welchem Grunde wird die bestehende Tourismuszentrale nicht in eine Tourismus und Marketing GmbH umgewandelt?

Die Tourismuszentrale hat grundsätzlich andere Aufgaben als die geplante Tourismus und Marketing GmbH. Im Bereich des Marketings wurde eine Stelle beim Eigenbetrieb abgebaut. Die Tourismuswirtschaft trägt in erster Linie Verantwortung für die touristische Vermarktung und ist auch nur in diesem Rahmen bereit, sich finanziell zu beteiligen. Die neue Gesellschaft hat zunächst lediglich die Aufgabe, die Finanzierung des touristischen Marketings zu realisieren und mit allen Beteiligten (siehe Konzept) Marketingstrategien abzustimmen. Die den abgestimmten Strategien entspringenden Maßnahmen werden durch die Tourismus und Marketing GmbH finanziert. Natürlich ist eine enge Kooperation zwischen der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde und der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des geplanten Konzeptes. In welcher Weise weitere Synergien aus dieser Kooperation erwachsen und durch Organisationsentscheidungen gefestigt werden, müssen beide im Laufe des Jahres 2011 einschätzen.

 

Zu 7. Wie sieht der Vergleich zwischen Umwandlung der Tourismuszentrale und Neugründung einer Tochtergesellschaft mit allen Vor- und Nachteilen (wirtschaftlich, gesellschaftsrechtlich, steuerrechtlich, kommunalrechtlich) aus?

Siehe Antwort zu Frage 6.

 

Zu 8. Aus welchem Grunde werden diese Potentiale nicht in einer gemeinsamen Gesellschaft zusammengefasst?


Siehe Antwort zu Frage 6.


Zu 9. Inwiefern stellen „zu zahlende Pauschalbeiträge“, also de facto eine Zwangsabgabe, eine Alternative zur Fremdenverkehrsabgabe dar?

Diese Frage wird innerhalb des Unternehmenskonzeptes umfassend beantwortet.

 

Zu 10. Welche Garantie gibt es, dass nicht doch zusätzlich eine Fremdenverkehrsabgabe eingeführt wird?

 

Dazu wäre ein Beschluss der Bürgerschaft erforderlich.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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05.05.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben