Anfrage der Fraktion - 2010/AF/1055

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Beratungsfolge

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Geplante Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH

 

Mit Datum 31.03.2010 legte der Oberbürgermeister eine Vorlage zur Gründung der o. g. Gesellschaft als Tochtergesellschaft von Rostock Business vor. Darin enthalten sind ein Unternehmenskonzept von Rostock Business sowie der Entwurf des Gesellschaftsvertrages.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

  1. Weshalb wurde der Bürgerschaft der seitens der RVV ausgearbeitete Businessplan mit planerischen Gewinn- und Verlustrechnungen, Liquiditätsübersichten sowie gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen nicht übergeben?
  2. Wie sehen die geplanten GuV für die ersten Geschäftsjahre aus?
  3. Wie sieht die geplante Liquidität des geplanten Unternehmens in den ersten Geschäftsjahren aus? 
  4. Welche gesellschaftsrechtlichen Fragen wurden seitens der RVV untersucht und welches war das Ergebnis?

 

Gesellschafter von Rostock Business sind die WIRO GmbH, die RVV sowie die HERO GmbH.

  1. Wann haben die Aufsichtsräte der drei genannten Gesellschaften der Gründung der Tochtergesellschaft zugestimmt?
  2. Aus welchem Grunde wird die bestehende Tourismuszentrale nicht in eine Tourismus und Marketing GmbH umgewandelt?
  3. Wie sieht der Vergleich zwischen Umwandlung der Tourismuszentrale und Neugründung einer Tochtergesellschaft mit allen Vor- und Nachteilen (wirtschaftlich, gesellschaftsrechtlich, steuerrechtlich, kommunalrechtlich) aus?

 

Kernziel der neuen Gesellschaft soll die Förderung von Städte-, Tagungs-/Kongress- und Messetourismus, maritimer Großveranstaltungen und der Kreuzschifffahrt sein. Mit genau diesen Feldern beschäftigen sich die Tourismuszentrale, die Messe- und Stadthallen GmbH und die HERO GmbH.

 

  1. Aus welchem Grunde werden diese Potentiale nicht in einer gemeinsamen Gesellschaft zusammengefasst?

 

Hintergrund der Gesellschaftsgründung soll eine Alternative zur Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe sein. Für die neue Gesellschaft sollen jedoch konkret festgelegte Beträge aufgebracht werden. Die Freiwilligkeit wird dadurch gegen Null reduziert, dass alle, die sich nicht daran beteiligen, auch keine Vermarktung durch die Stadt erhalten.

 

  1. Inwiefern stellen „zu zahlende Pauschalbeiträge“, also de facto eine Zwangsabgabe, eine Alternative zur Fremdenverkehrsabgabe dar?
  2. Welche Garantie gibt es, dass nicht doch zusätzlich eine Fremdenverkehrsabgabe eingeführt wird?

 

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Vorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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05.05.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben