Beschlussvorlage - 2010/BV/1048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister erteilt das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Errichtung und Betrieb einer Strahl- u. Beschichtungsanlage im Seehafen Rostock nach BImSchG, hier: Neubau einer Konservierungshalle und eines Bürocontainers“, Ost-West-Straße 32.

 

 

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Beschlussvorschriften: § 7 As. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einver-

  nehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

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Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.04.2010 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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25.05.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen