Antrag - 2010/AN/1027
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen FDP, CDU und FÜR Rostock
Terminvorgabe zur Beschlussvorlage der Haushaltssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.04.2010
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- FDP-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; CDU-Fraktion; Fraktion UFR
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.05.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das jeweilige Haushaltsjahr mit Haushaltsplan und Anlagen zur Beschlussfassung durch die Bürgerschaft zur Sitzung im November des dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres einzureichen.
Sachverhalt:
Gemäß Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll die Vorlage des Haushaltes vor Beginn des betreffenden Haushaltsjahres erfolgen. Bereits in den letzten Jahren wurde dies nicht eingehalten, obwohl die entsprechenden Vorarbeiten frühzeitig genug beendet waren. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass die Verwaltung den Entscheidungsprozess durch die Bürgerschaft stets verzögert und die Kommune in ihrer Handlungsfähigkeit durch die mit einer verspäteten Beschlussfassung verbundene vorläufige Haushaltsführung eingeschränkt wird.
05.05.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Haushaltssatzung der
Hansestadt Rostock für das jeweilige Haushaltsjahr mit Haushaltsplan und
Anlagen zur Beschlussfassung durch die Bürgerschaft zur Sitzung im November des
dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres einzureichen.
Beschluss
Nr. 2010/AN/1027:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Informationsvorlage zu den Eckwerten
des Haushaltsplanentwurfes für das jeweilige Haushaltsjahr dem Hauptausschuss
zu seiner Juni-Sitzung im dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahr vorzulegen und
den Entwurf der Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das jeweilige
Haushaltsjahr mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft im November
des dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres einzureichen.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der jährlichen Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan und allen vorgeschriebenen Anlagen so in die Beratungsfolge
der Ortsbeiräte, Ausschüsse und
Bürgerschaft zu bringen, dass die beschlossene Haushaltssatzung gemäß
§ 48 (2) KV M-V vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres
der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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