Beschlussvorlage - 2010/BV/1025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der
Großmarkt Rostock GmbH (Anlage 1).

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 07. Mai 2008 mit Beschluss Nr. 0203/08 die Beteiligungsunternehmen der Hansestadt Rostock verpflichtet, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten, die sich sowohl am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens selbst, als auch am Gemeinwohl orientiert. Im Hinblick auf diese komplexe Aufgabenstellung hat die Bürgerschaft den Public Corporate Governance (PCGK) beschlossen.

 

In Auswertung der Umsetzung des PCGK wurde festgestellt, dass die im Gesellschaftsvertrag der Großmarkt Rostock GmbH festgeschriebenen Aufgaben nicht in allen Paragraphen dem PCGK entsprechen. Die Verpflichtungen zur Umsetzung des PCGK für die Geschäftsführung wurden im § 5 Abs. 4 und für den Aufsichtsrat im § 9 Abs. 4 aufgenommen.

Die Im Vergleich zwischen dem Entwurf und dem derzeit gültigen Gesellschaftsvertrag festzustellenden wesentlichen Änderungen ergeben sich auch aus einer inhaltlichen Ausrichtung des Vertrages am Rechtsrahmen des GmbH Gesetzes. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben aus der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern dahingehend weiter untersetzt worden, dass die nach § 69 Abs. 1 Ziffer 3 geforderte Einflussnahme der Kommune auf die Gesellschaft gestärkt wird.

Das spiegelt sich darin wider, dass insbesondere die Aufgaben des Aufsichtsrates im § 9 verstärkt auf die notwendige und gesetzliche vorgeschriebene Kontroll- und Beratungstätigkeit der Geschäftsführung ausgerichtet worden ist. Weiterhin wurden im § 7 die Aufgaben der Gesellschafterversammlung neu strukturiert und präzisiert hinsichtlich der Abgrenzung ihrer Aufgaben gegenüber dem Aufsichtsrat, zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über den Wirtschaftsplan.

 

Auf dieser Grundlage wurde der als Anlage beiliegende Gesellschaftsvertragsentwurf für die Großmarkt Rostock GmbH erarbeitet. Der Aufsichtsrat hat hierzu ausführlich in den Sitzungen beraten. Nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft wird der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.04.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen