Beschlussvorlage - 2010/BV/1012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Beitrag für die Teileinrichtung Beleuchtung Stichstraße Ehm-Welk-Straße (abzweigend in südliche Richtung vom nördlich gelegenen Teil der Ehm-Welk-Straße) wird selbstständig erhoben.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

 

§ 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

Sachverhalt:

 

Die selbstständige Erschließungsanlage Stichstraße Ehm-Welk-Straße zweigt in südlicher Richtung vom nördlich gelegenen Teil der Ehm-Welk-Straße ab.

 

Mit der Realisierung des Bauprogramms wurde die Teileinrichtung Beleuchtung erneuert.

 

Grundlage für die Abrechnung der Anlage ist die Schlussrechnung vom 14.09.2009.             

 

Der  Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung der genannten Teileinrichtung.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

15.000,00 EUR

X

 

 

6000.35000001

Beiträge und ähnliche Entgelte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.04.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.05.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen