Nachtrag Beschlussvorlage - 2010/BV/0890-26 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2010 ist entsprechend Änderungslisten (Anlagen – 2. Fortschreibung) fortzuschreiben.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3), § 48 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

Entsprechend den Änderungslisten (Anlagen) ergibt sich nachfolgende Fortschreibung der Kennziffern zur Haushaltssatzung 2010:

 

 

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Begründung:

  1. Entsprechend den Änderungslisten (Anlagen) ergibt sich nachfolgende Fortschreibung der Haushaltssatzung 2010:

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

 

 

- in Mio. EUR -

 

 

Einnahmen

Ausgaben

Fehlbedarf

 

Planentwurf

475,8

572,3

96,5

 

abzüglich

 

 

 

Verkaufserlöse Klinikum

-19,6

-

19,6

Altfehlbetrag

 

-106,4

-106,4

PE bereinigt

456,2

465,9

9,7

Veränderungen der Ämter

-1,3

-1,0

0,3

Zwischensumme

454,9

464,9

10,0

Zuführung von VmHH (Verkaufserlöse)

+3,9

-

-3,9

Erhöhung Gewerbesteuer

+1,2

-

-1,2

Personalausgaben

-

+0,4

+0,4

Gewinnabführung

+5,7

-

-5,7

soziale Sicherung

-

-1,3

-1,3

Summe

465,7

464,0

+1,7

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

- in Mio. EUR -

 

Einnahmen

Ausgaben

 

Planentwurf

  88,3

88,3

Änderungen der Ämter

    5,6

   5,6

Zwischensumme

  93,9

93,9

 

 

 

Verkaufserlöse Klinikum

-19,6

-19,6

Zwischensumme

74,3

74,3

 

 

 

Kreditaufnahme - Erhöhung

  +0,3

-

Zuführung vom VmHH an den VwHH

 

+3,9

Rückflüsse Kapitaleinlage Klinikum

+ 5,0

   -

Sanierung Straßen

-

    +2,4

Erhöhung Verkaufserlöse

1,0

 

Summe

80,6

  80,6

 


Entwurf Haushaltssatzung 2010

 

§ 1

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

- in EUR-

1.

im Verwaltungshaushalt

von

um

auf

 

 

 

 

 

 

in der Einnahme

464.904.100

+793.200

465.697.300

 

in der Ausgabe

 

571.234.100

-900.000

570.334.100

 

und

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

in der Einnahme

84.314.800

-3.746.800

80.568.000

 

in der Ausgabe

84.314.800

-3.746.800

80.568.000

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

 

es werden festgesetzt:

 

- in EUR-

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von

 

   13.980.200

um

 

253.200

auf

 

14.233.400

 

 

 

 

 

 

davon für Zwecke der Umschuldung

6.350.000

-

6.350.000

 

 

 

2.               Darüber hinaus ergibt sich eine Fortschreibung des Investitionsprogramms und des

                  Finanzplanes 2009 - 2013

 

 

2.1.               Die Gesamtsumme des Investitionsprogramms wird für die einzelnen Jahre wie folgt

                     fortgeschrieben:

 

- in EUR -

 

von

um

auf

2009

68.340.000

-

68.340.000

2010

56.892.600

+2.400.000

59.292.600

2011

36.387.700

-

36.387.700

2012

28.012.700

-

28.012.700

2013

27.207.700

-

27.207.700

 


2.2.               Der Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 wird wie folgt fortgeschrieben im:

 

 

- in EUR -

 

Einnahmen

Ausgaben

 

 

von

um

auf

von

um

auf

2009

562.068.600

 

 

663.664.300

 

 

2010

549.218.900

-2.953.600

546.265.300

655.548.900

-4.646.800

650.902.100

2011

511.994.400

0

511.994.400

630.397.100

+226.500

630.623.600

2012

505.315.400

0

505.315.400

623.978.100

0

623.978.100

2013

513.080.500

0

513.080.500

637.676.500

0

637.676.500

 

 

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.03.2010 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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24.03.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2010 ist entsprechend Änderungslisten (2. Fortschreibung) fortzuschreiben.

 

(Änderungslisten liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 18 bei)