Informationsvorlage - 2010/IV/1009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: § 80 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

 

Es wird informiert über:

 

1.

Entwicklung der Plätze in Krippen und Kindergärten (einschließlich Tagesmütter) in Ableitung der demographischen Entwicklung, veränderter prozentualer Inanspruchnahme und regionaler Verteilung im Stadtgebiet.

v.: Jugendamt

 

Die entsprechenden Informationen zur Entwicklung der Plätze in Krippen und Kindergärten (einschließlich Tagesmütter) der letzten Jahre sind der jährlichen Kitabedarfsplanung zu entnehmen. Die Inanspruchnahme ist stadtbereichsweise als Anlage beigefügt. Weiterführende Aussagen zur Kitaversorgung bis 2015/ 2020 sind einer mittelfristigen bzw. langfristigen Kitaplanung vorbehalten. Diese soll laut Planungskonzept im zweiten Quartal 2010 für den o. g. Zeitraum mit Trägern in einem umfangreichen Planungsprozess erarbeitet werden.      

 

Zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen wurden alle 28 Träger von Kinder-tageseinrichtungen schriftlich befragt. Die nachfolgende Einschätzung wurde auf der Basis von 13 Trägerrückmeldungen erarbeitet.

 

 

2.

Bedarf zur Sicherung des Personalbestandes der Kitas durch Neueinstellungen (einschließlich Berufsanfängerinnen) zwecks Ersatz von Fluktuation und altersbedingtem Ausscheiden.

v.: Kitaträger

 

Die Einschätzung der Träger basiert auf Erfahrungswerten zur Fluktuation der letzten Jahre und des Ausscheidens von derzeit Beschäftigten aus Altersgründen. Die endgültige Novellierung des KiföG und gegebenenfalls weitere gesetzliche Veränderungen können Einfluss auf den Personalschlüssel haben.

 

Bei den Trägern, die sich zurück gemeldet haben, sind bis 2020 aus zuvor benannten Gründen 316 Neueinstellungen notwendig. Voraussichtlich wird sich die geplante Beschäftigtenzahl erhöhen, da ErzieherInnen oft nicht bis zum Erreichen der Regelaltersrente im Beruf tätig sein können. Nach Aussage der Träger ist es bereits jetzt schon schwierig, qualitativ gut ausgebildetes Personal zur Arbeit in den Einrichtungen zu finden. Geht man davon aus, dass 15 Rückmeldungen der Träger nicht erfolgten und berücksichtigt die Größe und Zahl der Einrichtungen, die von diesen Trägern geführt werden, kann man derzeit von einem Bedarf von ca. 550 ErzieherInnen ausgehen.

 

 

3.

Einschätzung der Auswirkungen durch den Tarifabschluss für Erzieherinnen im ÖD, auf die örtlichen freien Träger. Gegenwärtige Gehalts- und Arbeitsbedingungen im Vergleich zum TV, Einschätzung von zur Personalsicherung notwendigen Angleichungsmaßnahmen

Zuarbeit: Kitaträger

Auswertung und Beschlüsse durch JA (Verwaltung und JHA)

 

Nach Rückmeldungen der Träger ist es schwer, bei den Entgeltverhandlungen in der Hansestadt Rostock tarifliche Bindungen, die sich an den TÖVD anlehnen, auszuhandeln, besonders, wenn es um ältere und somit teurere Arbeitnehmer geht. Aus fachlicher Sicht benötigen Kinder sowohl ältere, erfahrene ErzieherInnen, als auch jüngere AnsprechpartnerInnen.

 

An Lohndumping und Einstellungen von niedriger qualifiziertem Personal wollen sich die Träger nicht beteiligen.

 

Die Träger befürchten, dass, wenn ab 2013 der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz besteht, qualifiziertes Personal in andere Bundesländer abwandern wird, da dort oft eine bessere Vergütung der Arbeit erfolgt und ein günstigerer Personalschlüssel (Erzieher-Kind-Verhältnis) besteht.

 

Ein Hortträger bezifferte die Auswirkungen der Tariferhöhung beispielhaft wie folgt: monatlich 150 Euro mehr Personalkosten pro Erzieher, bei 3 Erziehern 750 Euro monatlich, ergeben im Jahr 10 000 Euro mehr Personalkosten.

 

Kleinere Träger teilten mit, dass durch die neuen Tarifabschlüsse der Druck auf die eigene Gehaltspolitik wächst. Im Vergleich zum TVöD sind bei diesen Trägern die Gehälter niedriger. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen für eine positive Personalsicherung werden in der Verbesserung des Betreuungsschlüssels in allen Altersbereichen gesehen, um somit Vollzeitbeschäftigung zu sichern, ausreichende Vor- und Nachbereitungszeit gewährleisten zu können, Weiterbildungszeiten besser absichern zu können, genügend Zeit für Beobachtungen, Dokumentationen und Elterngespräche zu haben und Zeit für Reflexion und erforderlichen Teamaustausch.

 

 

4.

Berufsbegleitende Weiterbildung des Personals und Qualitätssicherung/ Qualitäts-entwicklung der Kitaangebote.

verantwortlich: Kitaträger

 

Im Personalschlüssel laut Satzung der Hansestadt Rostock zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen sind die gesetzlich vorgeschriebenen 5 Weiterbildungstage berücksichtigt worden.

 

In den mit der Hansestadt Rostock abgeschlossenen Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen, deren Grundlage eine Leistungsbeschreibung ist, werden Weiterbildungsschwerpunkte konkretisiert, Merkmale des Qualitätsmanagement beschrieben und Aussagen zu Planung und Dokumentation sowie zur Teamentwicklung, Ausstattung mit Fachliteratur und Fachmedien und Teamberatungen getroffen.

 

Grundlage der Qualitätsentwicklung bilden die am 15.02.2005 im Jugendhilfeausschuss beschlossenen trägerübergreifenden Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in Hansestadt Rostock.

 

Im Rahmen der Fachaufsicht erfolgt eine Qualitätskontrolle durch das Amt für Jugend und Soziales und ein fachlich-inhaltlicher Austausch im Arbeitskreis der Fachberater Kita und Kindertagespflege, in dem die Fachberater der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe vertreten sind.

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.04.2010 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben