Beschlussvorlage - 2010/BV/1000
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgemeindung von Teilflächen aus dem Gemeindegebiet Bentwisch in das Gemeindege-biet der Hansestadt Rostock im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.05.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Beteiligt:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung; Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Liegenschafts- und Vergabeausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.05.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Rostock stimmt der Umgemeindung
der in der Gemarkung Goorstorf, Flur 1, belegenen
Teilflächen aus den Flurstücken 38/2, 39/5 und 40 mit
einer Größe von 351 m², 252 m² und 1.544 m²
aus dem Gemeindegebiet Bentwisch
in das Gemeindegebiet der Hansestadt Rostock
sowie der damit verbundenen Änderung der Kreisgrenze zu.
Beschlussvorschriften: §§ 11 und 22 (3) Nr. 14 Kommunalverfassung
§ 58 (2) Flurbereinigungsgesetz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens „Hinrichsdorf - Sozialgebäude“ gemäß § 64 LwAnpG sollen die im anliegenden Vermessungsplan der Landgesellschaft M-V mbH
dargestellten Flächen eines öffentlichen Radweges in das Gemeindegebiet der Hansestadt Rostock umgemeindet werden.
Der östliche Radwanderweg zum Strand wurde von der Hansestadt Rostock auf dem ehe-maligen Graaler Landweg gebaut. Dabei wurden die in der anliegenden Flurkarte darge-stellten Flächen der Flurstücke 38/2 mit 351 qm, 39/5 mit 252 qm und 40 mit 1.544 qm der Gemarkung Goorstorf, Flur 1, die außerhalb der Stadtgrenze Rostocks liegen, überbaut. Mit dem Bodenordnungsverfahren ist beabsichtigt, die Gemeinde-/Kreisgrenze dahingehend zu ändern, dass diese Flächen auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock liegen.
Das Gemeindegebiet der Hansestadt Rostock vergrößert sich damit um 2.147 qm.
Die Änderung bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften nach § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz. Für die Teilflächen der Flurstücke 39/5 und 40 der Gemarkung Goorstorf, Flur 1, liegt der Beschluss der Gemeinde Bentwisch bereits vor. Für die Teilfläche aus dem Flurstück 38/2 der Gemarkung Goorstorf, Flur 1, wurde die Zustimmung beim Amt Rostocker Heide beantragt, da mit der jetzt vorliegenden Vermessung festgestellt wurde, dass auch diese Teilfläche von der Umgemeindung betroffen ist.