Änderungsantrag - 2010/BV/0890-23 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im Band III, Wirtschaftspläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften S. 331-362 - KOE - ist folgender Text an geeigneter Stelle einzufügen: „Im Rahmen der Aufwendungen für bezogene Leistungen (Tabelle S. 343, Gesamtbetrag 1,655 Mio. EURO) wird die Vorplanung für die Sanierung/den Neubau des JAZ umgesetzt (Kosten ca. 30-40 TEURO)“.

Die Ergebnisse sind im Wirtschaftsplan 2011 darzustellen.

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2009/AN/ 0715

 

 

 

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Begründung:

Gemäß Beschlusslage hat der KOE ein Schallgutachten veranlasst, welches in den wesentlichen Aussagen die Überschreitung der Immissionswerte in Teilen der in der Bahnhofstraße gelegenen neuen Wohnbebauung bestätigt, eine Lösung des Problems auf dem Wege der Sanierung des bestehenden Gebäudes aus verschiedenen Gründen ausschließt und einen Neubau empfiehlt.

(siehe 2010/IV/0931 des KOE). Eine große Mehrheit der Bürgerschaft und der Oberbürgermeister haben sich für eine nachhaltige Lösung dieses dringenden Problems eingesetzt. Deshalb ist es folgerichtig und für weitergehende Entscheidungen unerlässlich, im Jahr 2010 mittels einer Vorplanung die Kosten für die Sanierung/ den Neubau des Gebäudes zu ermitteln. Bevor der KOE jedoch tätig werden kann, ist durch das Amt für Jugend und Soziales, gemeinsam mit dem JAZ, kurzfristig eine Aufgabenstellung zu erarbeiten.

Der Änderungsantrag 2010/BV/0890-24 wird zurück gezogen.

 

 

 

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gez.
Werner Simowitsch

Vorsitzender des Ortsbeirates

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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18.03.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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23.03.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.03.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen