Änderungsantrag - 2010/BV/0890-15 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Maßnahme "Generalüberholung des Schwimmkran 'Langer Heinrich', Hebeschiff 1. Mai" (HHSt. 3222.94000062) wird ersatzlos gestrichen. Die dafür veranschlagte Erhöhung der Krediteinnahmen in HHSt. 9110.3770 wird ebenfalls gestrichen.

 

 

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Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit öffentlicher Ausschreibungen ist es nicht angebracht, eine direkte Zuordnung einer ggf. notwendigen Sanierungsmaßnahme als Sicherung von Werftarbeitsplätzen zu vereinnahmen.

Davon unabhängig ist eine Generalüberholung des Schwimmkran 'Langer Heinrich', Hebeschiff 1. Mai" wünschenswert, aber in der derzeitigen Haushaltssituation für die Hansestadt Rostock nicht finanzierbar.

 

 

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Beschlüsse

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23.03.2010 - Finanzausschuss - abgelehnt

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24.03.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen