Änderungsantrag - 2010/BV/0890-12 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen von CDU, Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09
1. Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan und Anlagen
2. Investitionsprogramm der Hansestadt Rostock für die Jahre 2009 bis 2013
3.Finanzplan der Hansestadt Rostock für die Jahre 2009 bis 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.03.2010
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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24.03.2010
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.03.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan und Anlagen wird mit folgender Änderung beschlossen:
Vermögenshaushalt
Band II, Seite 702
63000000 Gemeindestraßen
94600044 Verkehrsmaßnahmen – Sanierung bituminöser Beläge
Planentwurf 2010 Ausgaben mehr (+) neuer Planansatz 2010 (in EURO)
0 480.000,00 480.000,00
Deckungsquelle
Band II, Seite 733
88000000 Grundvermögen
93200001 Erwerb von Grundstücken – hier: Ankauf des Grundstücks Silohalbinsel,
Flurstück 1424/60
Planentwurf 2010 Ausgaben weniger (-) neuer Planansatz 2010 (in EURO)
4.530.900,00 480.000,00 4.050.900,00
Sachverhalt:
In Folge der extremen Winter- und Frostverhältnisse im gesamten Stadtgebiet Rostocks und Warnemünde ist eine generelle Grundsanierung betroffener, stark frequentierter Straßen dringend erforderlich.
Leider hat der Landtag MV in seiner Sitzung am 10.03.10 den sog. „Schlaglochfond“ zur finanziellen Beteiligung des Landes an den Straßenschäden abgelehnt. Ein unterstützendes Landesprogramm zur Sanierung von beschädigten Straßen bleibt also aus.
Die Bürgerschaft hatte den Oberbürgermeister in ihrer Sitzung am 04.11.2009 beauftragt, umgehend mit dem Investor des Grundstückes Silohalbinsel, Flurstück 1424/60 in Verhandlungen zu einer Vertragsanpassung bzgl. der Bauverpflichtung zu treten und der Bürgerschaft im März 2010 eine entsprechende Änderung des Kaufvertrages zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese liegt der Bürgerschaft bis dato nicht vor.
Damit entfällt bis auf Weiteres auch eine Entscheidung zum Rückkauf des Grundstückes.