Stellungnahme - 2010/AN/0896-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer KoordinatorIn zur Förderung des Umweltverbunes (MobilitätskoordinatorIn) einzurichten und zu besetzen. Die Stellenbesetzung sollte aus dem vorhandenen Personal der Stadtverwaltung über ein Interessenbekundungsverfahren geschehen. Die Stelle sollte vorzugsweise um Ihrer Koordinierungsfunktion gerecht zu werden beim Senator für Bau und Umwelt angesiedelt werden.

Bei den sehr wünschenswerten Aufgaben, die die Stelle leisten soll, handelt es sich ganz überwiegend um freiwillige Aufgaben. Die Ämter der Verwaltung, welche sich alle mit Fragen der Radverkehrsförderung, wie Planung, Bau und Instandhaltung, Organisation, Straßenreinigung/Winterdienst, Öffentlichkeitsarbeit etc. befassen, bedauern es, dass mit dem bestehenden Personal und vorhandenen Strukturen, speziell das Radverkehrsförderprogramm (Beschluss 2006/ durch die Rostocker Bürgerschaft) nicht umfänglich umgesetzt werden kann. Deshalb haben sich diese wiederholt für die Schaffung einer Stelle für einen sogenannten. „Radverkehrsbeauftragten“ ausgesprochen.

 

Das in der Begründung des Antrages vorgeschlagene Aufgabenprofil der MobilitätskoordinatorIn wird befürwortet. Eine Einrichtung der Stelle ist jedoch in der gegenwärtigen Haushaltssituation leider nicht möglich.

 

2. Zukünftig sind in den Haushaltsplänen Planungs- und Investitionsmittel für den Fuß- und

   Radverkehr, entsprechend ihrem Anteil am Verkehrsaufkommen, einzustellen.

 

Im Rahmen der Aufstellung der jeweiligen Haushaltsplanentwürfe werden vom Finanzbereich den Senatsbereichen und einzelnen Organisationseinheiten sowohl für den Verwaltungs- als auch für den Vermögenshaushalt Kennziffern vorgegeben.

Im Rahmen dieser Kennziffernvorgabe untersetzen die einzelnen Organisationseinheiten, so auch das Tief- und Hafenbauamt im Zuge der Aufstellung der Haushaltsplanentwürfe diese

Vorgabe mit einzelnen Maßnahmen, die aus Sicht des Straßenbaulastträgers ggf. auch in Abhängigkeit mit anderen Maßnahmen mit höchster Priorität belegt sind.

Vorrangiges Bewertungskriterium bei dieser detaillierten Untersetzung in Einzelmaßnahmen

sind die Pflichten des Straßenbaulastträgers zur uneingeschränkten Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie der Funktionalität der Verkehrs-, maritimen und Hafenanlagen auf der Grundlage sämtlicher, vom Gesetzgeber vorgegebenen Vorschriften, Gesetze und Regelwerke.

Neben der in diesem Zusammenhang erfolgenden Aufteilung der finanziellen Mittel wurden

und werden Mehrbedarfe mit der entsprechenden fachlichen Begründung seitens des Fach-

amtes zusätzlich angemeldet. In ergänzenden, oftmals mehrfachen mündlichen Erörterungen innerhalb der Verwaltung wird auf die zwingende Notwendigkeit der zusätzlichen Be-

reitstellung von Finanzmitteln zur Wahrnehmung und Umsetzung der im Geschäftsverteilungsplan übertragenen Pflichtaufgaben verwiesen.

Im Rahmen der Diskussionen zum Haushalt in den Fachausschüssen sowie mit dem Beschluss der Bürgerschaft zum Haushaltsplan selbst entscheidet letztendlich diese über die Zuordnung der finanziellen Mittel zu einzelnen Maßnahmen und Vorhaben.

Eine pauschale Vorabzuordnung von Gesamtkennziffernquoten bei Planungs- und Investi-tionsmitteln für den Fuß- und Radverkehr entsprechend dem Anteil am Verkehrsaufkommen darf nicht zu Lasten anderer, notwendiger pflichtiger Aufgaben und Maßnahmen führen und wird von der Verwaltung daher nicht befürwortet.

 

3. Die Straßenreinigung und der Winterdienst für Geh- und Radwege sind qualitativ wie

    quantitativ zu verbessern. Hierzu sind ggf. die Straßenreinigungssatzung sowie die

    Winterdienstkonzeption anzupassen. Dies sollte kostenneutral erfolgen. Die Maßnahmen

    sind mit dem ADFC u. a. Interessenvertretern abzustimmen. Bis November 2010 ist die

    Bürgerschaft über den Stand der Umsetzung zu informieren.

 

In den Monaten Januar und Februar 2010 war die Qualität der Durchführung des Winterdienstes gerade bei den beauftragten Geh- und Radwegen nicht zufriedenstellend. Dies wird in der Beratung der Arbeitsgruppe Winterdienst in der 15. oder 16. Kalenderwoche entsprechend ausgewertet.

In der zu erarbeitenden Winterdienstkonzeption für 2010/2011 werden die Prioritäten stärker auf die beauftragten Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege gelegt.

Die Winterdienstkonzeption wird der Bürgerschaft im November 2010 als Informationsvorlage bekannt gegeben.

Diese Maßnahmen können auch kostenneutral umgesetzt werden.

Dagegen sind quantitative Verbesserungen wie zum Beispiel die Schneeabfuhr von Geh- und Radwegen, oder die Aufnahme weiterer Geh- und Radwege sowie der Behindertenparkplätze in die Räum- und Streupläne nicht ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu realisieren.

 

Das gleiche trifft in ähnlicher Weise auf die Sommerreinigung zu.

Die Reinigung dieser Bereiche findet in der Regel einmal monatlich statt, einige ausgewählte Objekte werden vierzehn täglich gereinigt, dafür einige andere nur einmal im Quartal.

Zurzeit sind für den Bereich Geh- und Radwege über 900 Einzelobjekte für Reinigung und Winterdienst beauftragt. Das sind jährlich rund 7.633.000 m² für Reinigung sowie 245.560 m² für den Winterdienst. Die Kosten für diese Positionen betragen 2010 178.600,- € Reinigung und 425.200,- € Winterdienst.

Diese Kosten müssen im Rahmen der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr vollständig in die öffentliche Quote eingerechnet werden, das heißt, sie werden zu Hundert Prozent durch die Hansestadt Rostock getragen. Daran würde auch eine Änderung der Straßenreinigungssatzung nichts ändern. Der von der Hansestadt Rostock zu tragende Anteil wurde in den vergangenen Jahren ständig gekürzt.

Seit zwei Jahren finden regelmäßig Abstimmungen mit dem ADFC statt. Seit dem nimmt auch regelmäßig ein Mitglied des ADFC an den Beratungen der Arbeitsgruppe Winterdienst teil.

 

 

 

4. Der Turnus der Berichterstattung zur Umsetzung des Radverkehrsförderprogramms (Rad-

    verkehrsbericht) ist ab 2010 von jährlich auf zweijährlich anzupassen.

 

Der zweijährige Turnus würde den Verwaltungsaufwand reduzieren. Insofern wird der Vorschlag begrüßt.

 

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Beschlüsse

Erweitern

17.03.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

05.05.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben