Informationsvorlage - 2010/IV/0982

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Die im § 9 Abs. 1, 4, 5 und 6 der Hauptsatzung verankerte Stelle der Integrationsbeauftragten / des Integrationsbeauftragten der Migrantinnen und Migranten ist seit Jahresbeginn 2010 nicht besetzt.

 

Trotz der Verankerung in der Hauptsatzung handelt es sich bei der Aufgabe und der Stelle dem Grunde nach um eine freiwillige Leistung der Hansestadt Rostock. Aufgrund der hervorzuhebenden besonderen Bedeutung der Stelle und der von ihr wahrgenommenen Aufgaben für die Stadtverwaltung und die Stadtgesellschaft wird jedoch eine Wiederbesetzung der Stelle forciert. Abweichend von der auch auf Anregung des Innenministeriums gegebenen Selbstbindung zur Wiederbesetzungssperre von einem Jahr wird angestrebt, diese Stelle bereits nach einem halben Jahr, also zum 01.07.2010 wieder zu besetzen.

Ein entsprechender Stellenbesetzungsantrag nebst dem Entwurf einer Stellenausschreibung liegen vor und die interne Ausschreibung wird in Kürze erfolgen. Abhängig davon, ob intern eine geeignete Bewerberin oder ein geeigneter Bewerber gefunden werden kann oder auch eine externe Ausschreibung erforderlich wird, steht dann die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft an.

Je nach Fortgang des Verfahrens kommen hierfür die Bürgerschaftssitzungen am 5. Mai oder 9. Juni in Betracht.

 

Bis zur Wiederbesetzung der Stelle wurden die Aufgaben umgeschichtet und werden jetzt zum überwiegenden Teil von dem bisherigen Stellvertretenden Integrationsbeauftragten, Herrn Dr. Ruben Cardenas, wahrgenommen, dessen Stelle für die Interimszeit entsprechend aufgewertet wurde. Hiermit wird sichergestellt, dass das wichtige Integrationsthema und die auch noch im ersten Halbjahr stattfindenden Wahlen des ersten Migrantenrates sichergestellt werden.

 

 

Reduzieren

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.05.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben