Änderungsantrag - 2010/BV/0871-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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  - zurückgezogen am 12.03.2010 !
Beschlussvorschlag:                         * redakt. geändert !

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes* ist am nördlichen Ende so zu ändern, dass die Flächen der Unterführung unter der Ernst-Barlach-Strasse, in ihrer vollen Breite und bis an den bereits sanierten Bereich „Kuhtor“  heran, Bestandteil des zu beplanenden Bereichs werden.

 

 

 

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Begründung:

Die im Planungsgebiet vorgesehenen öffentlichen Flächen und die Fuß- und Radwegeverbindung nach Süden sind auf die Anbindung an die östliche Altstadt angewiesen. Nur wenn diese Anbindung zeitlich gleichzeitig und in vergleichbarer Qualität realisiert wird, können die vorgesehenen Planungsziele erreicht werden. Dies ist durch Aufnahme in das Planungsgebiet zu sichern – analog zum Anschluss an die Lindenstrasse.

 

 

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Werner Simowitsch
Vorsitzender OBR Stadtmitte

 

 

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Beschlüsse

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09.03.2010 - Bau- und Planungsausschuss - zurückgezogen