Antrag - 2010/AN/0927
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion)
Mehr Eigenverantwortung an Rostocker Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- FDP-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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03.03.2010
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag: zurückgezogen am 03.03.2010 !
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Möglichkeit der Übertragung von mehr Verantwortlichkeiten an die kommunalen Gymnasien, Gesamt- und Regionalschulen Rostocks. Dazu ist die Übertragung der Sachmittelverwaltung inklusive Betriebsmittelverwaltung in die Verantwortung der Schulleitungen vorzunehmen. Es werden Budgets gebildet, die von den Schulen strukturiert werden. Die buchhalterische Verwaltung kann von den Schulen oder einer Zentralstelle verantwortet werden.
Notwendige fachliche Qualifizierungen der Mitglieder der Schulleitung und die entsprechende Ausstattung jeder einzelnen Schule mit Verwaltungspersonal aus dem Personalpool der Hansestadt Rostock ist zu sichern.
Begründung:
Im § 4, Abs. (7) des Schulgesetzes zu Grundsätzen für die Verwirklichung des Auftrags der Schulen steht: „Das Land und die Schulträger unterstützen und fördern die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und übertragen ihnen Verantwortung für Personal und Sachbedarf.“
Das wird im § 39a zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der Selbstständigen Schule weiter untermauert: „(1) Jede Schule gestaltet auf der Grundlage der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung. Die Schulbehörden sind verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu unterstützen. Beschlüsse über Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für den Schulträger sind gemeinsam mit diesem vorzubereiten und können nur mit Zustimmung des Schulträgers wirksam werden.“
Aus diesem Grund müssen die Möglichkeiten zur Übertragung von mehr Eigenverantwortung an die Schulen auf kommunaler Ebene konsequenter ausgelotet werden. Wir setzen uns für eine wirkliche selbständige und eigenverantwortliche Schule ein.
Ein erster Schritt in die Richtung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Schule ist die Übertragung der Verantwortung für die Sachmittelverwaltung der Schulen durch die Schulen selbst. Dazu ist ein schulbezogenes Schuljahresbudget der Sachmittel und Beschaffungsvorgänge zu ermitteln und zu übertragen. Dazu gehören Lehr- und Unterrichtsmittel (Hard- und Software, Mobiliar) und Mittel für Beschaffungsvorgänge (Schülerspeisung, Reinigung, Müllabfuhr und Energiebewirtschaftung). Die Schulleitungen sichern dann die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchung der Mittel sowie die schuljahresbezogene Abrechnung.
Minder- und Mehrerlöse der Schule können in folgende Jahresbudgets übertragen werden und von den Schulen frei und eigenständig für selbst gewählte Aufgabenschwerpunkte zielgerichtet eingesetzt werden.
Notwendige fachliche Qualifizierungen der Mitglieder der Schulleitung zeigen die Schulleitungen der Schulverwaltung an. Die entsprechende Ausstattung jeder einzelnen Schule mit Verwaltungspersonal aus dem Personalpool der Hansestadt Rostock ist zu sichern.
Nur auf diesem Weg kann die Eigenverantwortlichkeit und damit Qualität von Schule und Bildung voran gebracht werden.
Im
§ 4, Abs. (7) des Schulgesetzes zu Grundsätzen für die Verwirklichung des
Auftrags der Schulen steht:
„Das
Land und die Schulträger unterstützen und fördern die Schulen in ihrer
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und übertragen ihnen Verantwortung für
Personal und Sachbedarf.“
Das
wird im § 39a zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der
Selbstständigen Schule weiter untermauert: „(1) Jede Schule gestaltet auf
der Grundlage der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die
Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten
selbstständig und in eigener Verantwortung. Die Schulbehörden sind verpflichtet,
die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu unterstützen.
Beschlüsse über Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für den
Schulträger sind gemeinsam mit diesem vorzubereiten und können nur mit
Zustimmung des Schulträgers wirksam werden.“
Aus diesem Grund müssen die Möglichkeiten zur Übertragung von
mehr Eigenverantwortung an die Schulen auf kommunaler Ebene konsequenter
ausgelotet werden. Wir setzen uns für eine wirkliche selbständige und
eigenverantwortliche Schule ein.
Ein erster Schritt in die Richtung zur selbständigen und
eigenverantwortlichen Schule ist die Übertragung der Verantwortung für die
Sachmittelverwaltung der Schulen durch die Schulen selbst. Dazu ist ein
schulbezogenes Schuljahresbudget der Sachmittel und Beschaffungsvorgänge zu
ermitteln und zu übertragen. Dazu gehören Lehr- und Unterrichtsmittel (Hard-
und Software, Mobiliar) und Mittel für Beschaffungsvorgänge (Schülerspeisung,
Reinigung, Müllabfuhr und Energiebewirtschaftung). Die Schulleitungen sichern dann
die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchung der Mittel sowie die
schuljahresbezogene Abrechnung.
Minder- und Mehrerlöse der Schule können in folgende
Jahresbudgets übertragen werden und von den Schulen frei und eigenständig für
selbst gewählte Aufgabenschwerpunkte zielgerichtet eingesetzt werden.
Notwendige fachliche Qualifizierungen der Mitglieder der
Schulleitung zeigen die Schulleitungen der Schulverwaltung an. Die
entsprechende Ausstattung jeder einzelnen Schule mit Verwaltungspersonal aus
dem Personalpool der Hansestadt Rostock ist zu sichern.
Nur auf diesem Weg kann die Eigenverantwortlichkeit und damit Qualität von Schule und Bildung voran gebracht werden