Änderungsantrag - 2010/BV/0818-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (Anlage) mit folgender Ergänzung:

 

Im § 6 Absatz (4) wird nach der Ziffer 3. folgende Ziffer 4. eingefügt:

 

4. über Abordnungen und Zuweisungen etc. für Angestellte ab der Entgeltgruppe TVöD 13 und für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes.

 

Die Bezeichnung der bisherigen Ziffern 4. bis 6. erhöhen sich um eins.

 

 

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Beschlussvorschriften:              § 5 Abs.2 Kommunalverfassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:                  0265/05-BV, 0449/08-A, 2009/AN/0321

 

Sachverhalt:

 

Die Nachbesetzung freier oder freiwerdender Stellen und Stellanteile soll im Rahmen der Haushaltssicherung aus dem vorhandenen Personalbestand erfolgen. Ausnahmen, auch bei Abordnungen, Zuweisungen für Angestellte ab der Entgeltgruppe TVöD 13 und für Beamtinnen und Beamtinnen des höheren Dienstes sollen nur mit Zustimmung des Hauptausschusses zulässig sein.

 

 

-----------------------------------------------------------              weitere Unterschriften zurückgezogen !
Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09     (s. Blatt 2)

 

 

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Fraktion FÜR Rostock                                    - Unterschrift am 25.02.2010 zurückgezogen !

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FDP-Fraktion                                                 - Unterschrift am 08.03.2010 zurückgezogen !

 

 

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Fraktion Die LINKE.                                      - Unterschrift am 08.06.2010 zurückgezogen !

 

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CDU-Fraktion                                                - Unterschrift am 08.06.2010 zurückgezogen !

 

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN          - Unterschrift am 08.06.2010 zurückgezogen !

 

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Fraktion der SPD                                            - Unterschrift am 08.06.2010 zurückgezogen !

 

 

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Beschlüsse

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23.02.2010 - Hauptausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (Anlage) mit folgender Ergänzung:

 

Im § 6 Absatz (4) wird nach der Ziffer 3. folgende Ziffer 4. eingefügt:

 

4. über Abordnungen und Zuweisungen etc. für Angestellte ab der Entgeltgruppe TVöD 13 und für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes.

 

Die Bezeichnung der bisherigen Ziffern 4. bis 6. erhöhen sich um eins.

 

 

 

 

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zurückgezogen

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