Nachtrag Beschlussvorlage - 2010/BV/0862-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die „Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2010/11“ einschließlich der in dieser Nachtragsvorlage ausgewiesenen Änderungen.

 

 

 

 

Punkt III ( S. 7) Absatz 4 erhält dabei folgende Fassung:

 

Die von der Hansestadt Rostock zunächst im eigenen Ermessen festgelegten maximal möglichen Gesamtkapazitäten für einen optimalen Schulbetrieb für kommunal getragene Schulen sind auch nach der nun in Kraft getretenen diesbezüglichen Verordnungslage in der ausgewiesenen Form gültig.

Unter Auslegung der nunmehr bestehenden „Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung – SchulKapVO M-V) können darüber hinaus nachfolgend ausgewiesene Schulstandorte mit einer zusätzlichen Erweiterung der maximal möglichen Gesamtkapazität für einen optimalen Schulbetrieb ausgestattet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die nach Absatz 6 ausgewiesene Tabelle wird in folgenden Positionen geändert:
 

 

 

 

 

Kapazitätsfestlegung

 

 

 

Stand: Januar 2010

 

 

 

 

 

 

Anschrift

Schüler im Schul- jahr 2009/10 als Basisjahr

kapazitäts-relevante UR

theoritisch mögl. Notfallkapazität

max. mögl. Gesamt- kapazität für einen optimalen Schulbetrieb

voraus. Schüleranzahl im Schuljahr 2010/11

Grundschulen

 

 

 

 

 

Elisabethstr. 27

284

12

312

290

300

 

 

 

 

 

 

Regionale Schulen

 

 

 

 

 

H.-Schütz-Str. 10 a

404

18

468

420

379

 

 

 

 

 

 

Gymnasien

 

 

 

 

 

Goetheplatz  5

592

28

728

620

627

 

 

 

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Sachverhalt:
 

Nach der Erstellung der o. g. Beschlussvorlage ist nunmehr die bis dahin seitens des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur fehlende  „Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen“ (Schulkapazitätsverordnung – SchulKapVO M-V) vom 26. Januar 2010 veröffentlicht und in Kraft gesetzt worden. Daraus resultiert die Notwendigkeit, die Aussageinhalte der o. g. Beschlussvorlage bezüglich der Kompatibilität zu der jetzt in Kraft getretenen Verordnungslage zu überprüfen.

Diese Überprüfung bezieht sich insofern ausschließlich auf Punkt III Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock für das Schuljahr 2010/11.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- keine -

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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03.03.2010 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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17.03.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen