Änderungsantrag - 2009/BV/0785-05 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortsbeiräte Kröpeliner Tor-Vorstadt und Stadtmitte
Änderung der Ortsamtsbereiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.02.2010
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt 6/Kröpeliner Tor-Vorstadt, Stadtmitte ...
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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04.03.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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17.03.2010
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05.05.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in Pkt 1 wie folgt geändert:
Der Text ab OA Bereich: West bis Brinckmansdorf) wird gestrichen und ersetzt durch:
OA-Bereich: West
Ortsteile: 13 bis15 ( Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide)
OA-Bereich: Mitte
Ortsteile:16 bis 20 (Kröpeliner Tor-Vorstadt, Südstadt, Biestow, Stadtmitte, Brinckmansdorf)
Begründung:
Begründung zum Änderungsantrag zur BV 2009/BV/0785
Die Zuordnung der Ortsbeiräte Stadtmitte und Kröpeliner Tor-Vorstadt zu einem Ortsamt hat sich bewährt, da eine Vielzahl von thematischen Überschneidungen existieren, die zu Synergieeffekten führen. Dazu gehören:
- das Sanierungsgebiet erstreckt sich über beide Ortsbeiratsbereiche;
- in der Jugendhilfe bilden Stadtmitte und KTV einen Sozialraum;
- die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit für beide Stadteile werden in einem Projekt erbracht;
- eine große Anzahl von Sondernutzungsgenehmigungen;
- das Dauerthema Ruhender Verkehr (z. B. Parkgebührenverordnung, fehlende Parkplätze);
- es bestehen enge Verflechtung des fließenden Verkehrs (z. B. Straße Am Strande, Verbindungsstraße Am Strande Am Vögenteich);
- Probleme mit fehlenden bzw. knappen Kita- und Hortplätzen;
- ein enges Miteinander unterschiedlicher Nutzungen (Wohnen, Jugendeinrichtungen, Gaststätten, usw.) ist zu bewältigen;
- beide Stadtteile sind Orte für die Freizeitaktivitäten vieler Rostocker/innen (Gaststätten, Kinos, Theater, Jugendeinrichtungen mit stadtweiter Bedeutung) mit den daraus resultierenden Problemen (z. B. akustische Belästigungen, wildes Parken);
- beide Stadtteile sind die Demonstrationsorte Rostocks.
Neben den den Einwohnerangelegenheiten erbringen die Ortsämter auch Dienstleistungen für Einwohnerinnen und Einwohner, die nur im eigenen Ortsamt erbracht werden können, wie:
- Auskünfte zur Vereins-, Kultur- und Sozialarbeit im Ortsamtsbereich,
- die Einsichtnahme in Bebauungspläne,
- Öffentliche Bekanntmachungen durch Aushänge,
- Öffentliche Auslegung von Plänen,
- Kontaktvermittlung zu den Ortsbeiräten.
D. h. die engagierten Einwohner/innen müssen sich in ihr Ortsamt begeben und das sollte deshalb nahe liegen oder der Weg dorthinn sich mit anderen Besorgungen verbinden lassen. Das kann für die KTV nur Stadtmitte sein.
Das trifft auch auf die ehrenamtlich tätigen Ortsbeiratsmitglieder zu, die zur Einsichtnahme in Unterlagen oder zu Ausschusssitzungen das Ortsamt aufsuchen müssen.
Die Beantragung und Ausgabe von Bewohnerparkausweisen ist nur in den Ortsämtern Stadtmitte und Warnemünde möglich. Das spricht für die Zuordnung der Kröpeliner Tor-Vorstadt zum Ortsamt Stadtmitte, da in der KTV Gebiete mit Einwohnerparkberechtigungen ausgewiesen sind.
Und nicht zuletzt ist die Lage des Ortsamtes wichtig für die Identifikation der Einwohner/innen mit ihrem Stadtteil.
gez. gez.
Anette Niemeyer Werner Simowitsch
Ortsbeiratsvorsitzende KTV Ortsbeiratsvorsitzender Stadtmitte