Änderungsantrag - 2009/BV/0785-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird in Pkt 1 wie folgt geändert:

 

Der Text ab „OA Bereich: West“ bis… Brinckmansdorf)“ wird gestrichen und ersetzt durch:

 

„OA-Bereich: West

Ortsteile: 13 bis15 ( Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide)

 

OA-Bereich: Mitte

Ortsteile:16 bis 20 (Kröpeliner Tor-Vorstadt, Südstadt, Biestow, Stadtmitte, Brinckmansdorf)“

 

 

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Begründung:

Begründung zum Änderungsantrag zur BV 2009/BV/0785

 

Die Zuordnung der Ortsbeiräte Stadtmitte und Kröpeliner Tor-Vorstadt zu einem Orts­amt hat sich bewährt, da eine  Vielzahl von thematischen Überschneidungen exis­tie­ren, die zu Synergieeffekten führen. Dazu gehören:

-              das Sanierungsgebiet erstreckt sich über beide Ortsbeiratsbereiche;

-          in der Jugendhilfe bilden Stadtmitte und KTV einen Sozialraum;

-          die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit für beide Stadteile werden in einem Projekt erbracht;

-          eine große Anzahl von Sondernutzungsgenehmigungen;

-          das Dauerthema Ruhender Verkehr (z. B. Parkgebührenverordnung, fehlende Parkplätze);

-          es bestehen enge Verflechtung des fließenden Verkehrs (z. B. Straße Am Strande, Verbin­dungsstraße Am Strande – Am Vögenteich);

-          Probleme mit fehlenden bzw. knappen Kita- und Hortplätzen;

-          ein enges Miteinander unterschiedlicher Nutzungen (Wohnen, Jugendeinrichtun­gen, Gaststätten, usw.) ist zu bewältigen;

-          beide Stadtteile sind Orte für die Freizeitaktivitäten vieler Rostocker/innen (Gast­stätten, Kinos, Theater, Jugendeinrichtungen mit stadtweiter Bedeutung) mit den daraus resultierenden Problemen (z. B. akustische Belästigungen, „wildes Parken“);

-          beide Stadtteile sind die Demonstrationsorte Rostocks.

 

Neben den den Einwohnerangelegenheiten erbringen die Ortsämter auch Dienst­leistungen für Einwohnerinnen und Einwohner, die nur im eigenen Ortsamt erbracht werden können, wie:

-          Auskünfte zur Vereins-, Kultur- und Sozialarbeit im Ortsamtsbereich,

-          die Einsichtnahme in Bebauungspläne,

-          Öffentliche Bekanntmachungen durch Aushänge,

-          Öffentliche Auslegung von Plänen,

-          Kontaktvermittlung zu den Ortsbeiräten.

D. h. die engagierten Einwohner/innen müssen sich in ihr Ortsamt begeben und das sollte deshalb nahe liegen oder der Weg dorthinn sich mit anderen Besorgungen verbinden lassen. Das kann für die KTV nur Stadtmitte sein.

Das trifft auch auf die ehrenamtlich tätigen Ortsbeiratsmitglieder zu, die zur Einsichtnahme in Unterlagen oder zu Ausschusssitzungen das Ortsamt aufsuchen müssen.

 

Die Beantragung und Ausgabe von Bewohnerparkausweisen ist nur in den Ortsäm­tern Stadtmitte und Warnemünde möglich. Das spricht für die Zuordnung der Kröpeliner Tor-Vorstadt zum Ortsamt Stadtmitte, da in der KTV Gebiete mit Einwoh­nerparkberechtigungen ausgewiesen sind.

 

Und nicht zuletzt ist die Lage des Ortsamtes wichtig für die Identifikation der Einwoh­ner/innen mit ihrem Stadtteil.

 

 

 

 

gez.                                                                    gez.

Anette Niemeyer                                                Werner Simowitsch

Ortsbeiratsvorsitzende KTV                               Ortsbeiratsvorsitzender Stadtmitte

 

 

 

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Beschlüsse

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04.03.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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17.03.2010 - Bürgerschaft - vertagt

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen