Beschlussvorlage - 2010/BV/0908

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den ermittelten Platzbedarf in den Betreuungsformen Krippe, Kindergarten und Hort sowie Kindertagespflege für das Jahr 2010.

 

 

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Beschlussvorschriften: § 80 SGB VIII i. V. m. § 14 KiföG M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat in seiner Sitzung am 02.02.2010 ein positives Votum zur Planung des Platzbedarfs in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen 2010 abgegeben. Dem Jugendhilfeausschuss wird empfohlen, der Kindertageseinrichtungsplanung 2010 mit dem ermittelten Platzbedarf in den Betreuungsformen Krippe, Kindergarten und Hort sowie Kindertagespflege zuzustimmen.

 

1.

Zur Verwirklichung des Rechtsanspruches von Kindern auf einen Kindergartenplatz vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach § 24 SGB VIII und § 3 KiföG M-V werden 2010 in der Hansestadt Rostock 5.583 Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten.

 

2.

Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung nach § 24 SGB VIII und §§ 3 und 5 KiföG M-V für Kinder unter 3 Jahren sowie für Kinder im Grundschulalter werden für das Jahr 2010 2.852 Krippenplätze und Kindertagespflegeplätze sowie 3.912 Hortplätze vorgehalten.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zuschuss der Hansestadt Rostock für die Betreuung von Kindern in Kindertagesein-richtungen und in Kindertagespflege in Höhe von 23.773.000,00 Euro.

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.03.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen