Beschlussvorlage - 2010/BV/0884

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 4 des Gesetztes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 des Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße“, begrenzt im Norden durch die Kleingartenanlage „Rote Burg“ e.V., im Osten durch den Rote Burg Graben, im Süden durch die Tychsenstraße und im Westen durch den Kringelgrabenpark, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

 

3.              Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 KV M-V,               § 10 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Auslegungsbeschluss Nr. 0030/09 vom 10.06.2009

 

 

Sachverhalt:

 

Die bislang landwirtschaftlich genutzten und im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche darstellten Flächen in der Südstadt sollen für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.

In dieser städtebaulich integrierten Lage soll unter Nutzung der allgemeinen Standortvorteile der Südstadt durch Flächen und Ressourcen schonendes Bauen eine noch landwirtschaftlich genutzte Restfläche einer baulichen Nutzung zugeführt werden, um den Bedarf an Wohnbauland für die Bevölkerung der Hansestadt Rostock zu decken und die erkennbare Tendenz zur Abkehr von der “Stadtflucht“ zu befördern.

Für die Bewohner des zukünftigen Wohngebiets soll sich die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur der Südstadt als wichtiger Lagevorteil gestalten.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. Dieser stellt das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche dar.

 

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurde ein Grünordnungsplan erarbeitet.

 

 

Die Belange des Immissionsschutzes, insbesondere im Hinblick auf die Nähe zum weiter nördlich gelegenen „DMR-Gelände“, wurden durch die Erstellung eines Schallgutachtens geprüft und in Form der gestaffelten Geschosshöhen berücksichtigt.

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 10.06.2009 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB bestimmt; diese erfolgte vom 09.07.2009 bis zum 10.08.2009 entsprechend der Bekanntmachung im Städtischen Anzeiger vom 01.07.2009 einschließlich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen und dem Hinweis, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgte die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

 

 

Der Bebauungsplan soll nun nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Prüfung und Abwägung aller bekannt gewordenen Belange nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Unterhaltungskosten für öffentliche Grün- und Verkehrsflächen

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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02.03.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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04.03.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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09.03.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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11.03.2010 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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17.03.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen