Beschlussvorlage - 2010/BV/0867
Grunddaten
- Betreff:
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2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.SO.40 ?Güterverkehrszentrum M-V am Standort Rostock?
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.02.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Rechtsamt; Ortsamt 8/ Dierkow, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Nordost; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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23.02.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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02.03.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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04.03.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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09.03.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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17.03.2010
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Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.SO.40 vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.SO.40 Güterverkehrszentrum M-V am Standort Rostock, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
(Anlage 2)
3. Die Begründung wird gebilligt.(Anlage 3)
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 KV M-V, § 10 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
Nr. 722/46/1993 vom 01.04.1993
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0509/02 vom 09.10.2002
Sachverhalt:
Die Ansiedlung und Erweiterung industrieller Gewerbe an diesem lagegünstigen Standort ist für die Stadt Rostock von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Mit dieser Erweiterung kann die bereits ansässige Firma NORDEX sich, wie geplant, weiterentwickeln und ihrer Auftragslage gerecht werden. Dadurch werden weitere Arbeitsplätze für die Stadt am Standort geschaffen und gesichert werden können.
Um dieser Bedeutung und Entwicklung gerecht zu werden wurde der Bebauungsplan geändert.
Der zu ändernde Bebauungsplan Nr. 16.SO.40 Güterverkehrszentrum ist am 07.10.1994 mit seiner Bekanntmachung in Kraft getreten. Etwa die Hälfte der als Sondergebiet Verkehrsgewerbe festgesetzten Bauflächen (ca. 40 von insgesamt 80 ha) sind entsprechend bebaut und genutzt. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurden innerhalb der Bebauungsplangrenzen ca. 33 ha bebaubarer Fläche als GI - Industriegebiet ausgewiesen. Sie ist seit dem 13.11.2002 rechtskräftig. Davon werden ca. 8 ha durch die Firma NORDEX genutzt. Für die dringend notwendige Erweiterung von NORDEX war die weitere Ausweisung von GI-Flächen planungsrechtlich erforderlich. Dies ist mit der 2. Änderung des B-Plans erfolgt.
Die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Güterverkehrszentrum ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden. Für eine industrielle Nutzung wurden die innerhalb des Bebauungsplans zur Verfügung stehenden Flächen erweitert und durch Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 16.GI.13.1 Nördlich Goorstorfer Straße ergänzt.
Die Flächenänderung umfasst ca. 35 ha. Davon sind ca. 32 ha Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft bzw. Flächen mit Pflanzgeboten und ca. 0,5 ha Verkehrsfläche in Bauflächen (GI) und ca. 2,5 ha Sondergebietsfläche (SO) in Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geändert worden. Für die zu überplanenden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft bzw. Flächen mit Pflanzgeboten ist ein entsprechender Ausgleich geschaffen worden. Die notwendigen Ausgleichsflächen konnten nicht vollständig im Bebauungsplangebiet festgesetzt werden. Dafür wurden Flächen in Peez und Toitenwinkel festgesetzt. Diese befinden sich im Eigentum der HRO. Der Erwerb der Flächen und die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen werden finanziell durch den Vorhabenträger abgesichert. Dazu wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger (Nordex) und der HRO geschlossen.
Für die Stadt entstehen durch die Planänderung keine zusätzlichen Kosten. Diese wurden über einen städtebaulichen Vertrag vom Antragsteller (NORDEX) übernommen.