Beschlussvorlage - 2010/BV/0865
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 ?Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein?
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Ortsamt 2/Lichtenhagen, Groß Klein; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Groß Klein (4)
|
Vorberatung
|
|
|
16.02.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
09.03.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
17.03.2010
|
Beschlussvorschlag:
1. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.01.GE.83 Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein soll zum 2. Mal geändert und zusätzlich um eine ca. 27 ha große Teilfläche ergänzt werden.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden: durch die Nordic-Yards-Werft Warnemünde
im Osten: durch die Unterwarnow
im Süden: durch Groß Klein Dorf
im Westen: durch die Werftallee
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
Die ca. 27 ha große Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils Feuchtgebiet am Laakkanal, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans zwar weitgehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb, soll nunmehr angesichts notwendiger Flächenangebote für Industrieansiedlungen für die Überbauung als gewerbliche Baufläche vorbereitet werden.
Zu diesem Zweck muss der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles "Feuchtgebiet Am Laakkanal" in einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben werden.
Gleichzeitig werden die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der 2. Änderung an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Die Auswirkungen der Planung auf besonders geschützte Arten nach § 42 BNatSchG werden in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.
4. Bereits aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die Auswirkungen der Planung auf besonders geschützte Arten nach § 42 BNatSchG werden in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.
5. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Industriebetriebe angesichts von Wohnbebauung und Kleingärten in der näheren Umgebung wird eine schalltechnische Untersuchung vorgenommen.
6. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
Nr. 0840/03 vom 28.01.2004
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0489/05 vom 07.09.2005
Sachverhalt:
In der Hansestadt Rostock herrscht mittlerweile ein Mangel an größeren, zusammenhängenden gewerblichen Bauflächen, d.h. Gewerbe- oder Industriegebieten, mit unmittelbarem oder doch ortsnahem Zugang zur Bundeswasserstraße Unterwarnow.
Ein weiterer Standortvorteil des Planungsgebiets ist die zumindest technische Möglichkeit, die vorhandene Infrastruktur, wie den großen 1.110 t-Industriekran von Caterpillar sowie die vorhandene Kaikante, auch für die gewerblichen Neuansiedlungen, unter der Voraussetzung einvernehmlicher Vereinbarungen mit den ansässigen Unternehmen, mitnutzen zu können.
Der Umfang des Geltungsbereichs beträgt insgesamt ca. 81 ha, davon sind ca. 27 ha Ergänzungsfläche.
17.03.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet
Groß Klein“ soll zum 2. Mal geändert und zusätzlich um eine ca. 27 ha
große Teilfläche ergänzt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
- im Norden: durch die Nordic-Yards-Werft
Warnemünde.
- im Osten: durch die
Unterwarnow,
- im Süden: durch Groß Klein
Dorf,
- im Westen: durch die Werftallee.
Der als Anlage beigefügte Lageplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- Die ca. 27 ha große
Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am
Laakkanal“, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans
zwar weitgehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb,
soll nunmehr angesichts notwendiger Flächenangebote für Industrieansiedlungen
für die Überbauung als gewerbliche Baufläche vorbereitet werden.
- Zu diesem Zweck muss
der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles "Feuchtgebiet Am Laakkanal" in
einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben werden.
- Gleichzeitig werden
die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der 2. Änderung
an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.
3. Zur
planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Die Auswirkungen der
Planung auf besonders geschützte
Arten nach § 42 BNatSchG werden in einer
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.
4. Bereits
aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) durchzuführen. Die Auswirkungen der Planung auf besonders geschützte Arten nach § 42
BNatSchG werden in einer speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung untersucht.
5. Zur
Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der
Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Industriebetriebe angesichts von Wohnbebauung
und Kleingärten in der näheren Umgebung wird eine schalltechnische Untersuchung
vorgenommen.
6. Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer
öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.
Gefasster
Beschluss Nr. 2010/BV/0865:
1.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet
Groß Klein“ soll zum 2. Mal geändert und zusätzlich um eine ca. 27 ha
große Teilfläche ergänzt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
- im Norden: durch die Nordic-Yards-Werft
Warnemünde.
- im Osten: durch die Unterwarnow,
- im Süden: durch Groß Klein Dorf,
- im Westen: durch die Werftallee.
Der als Anlage beigefügte Lageplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- Die ca. 27 ha große
Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am
Laakkanal“, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans
zwar weitgehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb,
soll nunmehr angesichts notwendiger Flächenangebote für Industrieansiedlungen
für die Überbauung als gewerbliche Baufläche vorbereitet werden.
- Zu diesem Zweck muss
der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles "Feuchtgebiet Am Laakkanal" in
einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben werden.
- Gleichzeitig werden
die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der
2. Änderung an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.
3.
Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Die Auswirkungen der
Planung auf besonders geschützte
Arten nach § 42 BNatSchG werden in einer
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.
4. Bereits
aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) durchzuführen. Die Auswirkungen der Planung auf besonders geschützte Arten nach § 42
BNatSchG werden in einer speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung untersucht.
5. Zur
Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der
Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Industriebetriebe angesichts von Wohnbebauung
und Kleingärten in der näheren Umgebung wird eine schalltechnische
Untersuchung vorgenommen.
6. Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer
öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan
neben den Belangen des Naturschutzes auch die Auswirkungen auf die anliegende
Wohnbebauung darzustellen.
(Lageplan
liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 bei)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|