Stellungnahme - 2010/AN/0843-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister kann nur über die Schritte informieren, die seitens der Hansestadt Rostock eingeleitet wurden und auch nur insoweit, als das diese nicht einer besonders vertraulichen Behandlung bedürfen.

 

Zum Standort der Werft selbst kann festgestellt werden, dass das Gebiet der Werft in Warnemünde/ Groß Klein im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock als gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Damit ist die Ableitung eines Industriegebietes und bestehende industrielle Nutzung planungsrechtlich gesichert.

 

Aus stadtplanerischer Sicht wird auch weiterhin am Standort festgehalten. Dies zeigt insbesondere die geplante Erweiterung des Maritimen Gewerbegebietes Groß Klein, die zu einer weiteren Attraktivierung und sinnvollen Ergänzung des maritimen Industriestandortes Warnemünde/ Groß Klein beitragen soll.

 

Die Hansestadt Rostock konzentriert sich gegenwärtig darauf, im Umfeld der Werft Unternehmen anzusiedeln und damit den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine reale Alternative zu geben. Hierzu wird sehr eng mit dem Land kooperiert.


Die übrigen im Antrag angesprochenen Themen von der Transfergesellschaft bis zur Verstaatlichung liegen im Verantwortungsbereich der nächst höheren staatlichen Ebene, der des Landes.

 

 

 

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Beschlüsse

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27.01.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben