Änderungsantrag - 2009/BV/0651-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Unter 5. Maßnahmen der betrieblichen Optimierung

wird der 2. Anstrich* gestrichen und durch folgende neue Formulierung ersetzt:

 

- die Anstellung von Honorar- und Zeitkräften erfolgt dann, wenn positive Effekte auf die Spielplangestaltung und die Angebotsqualität zu erwarten sind.

 

 

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Sachverhalt/ Begründung:

 

* - die Anstellung von Festpersonal nur dann, wenn eine Besetzung über Honorar- und Zeitkräfte keine positiven Effekte auf die Spielplangestaltung erwarten lässt und

 

Die in der Beschlussvorlage vorgeschlagene Formulierung lässt den Schluss zu, dass nur noch in Ausnahmefällen Festpersonal angestellt werden soll. Diese Vorgehensweise gefährdet den Status eines Ensembletheaters und kann zu einer künstlerischen Qualitätsminderung führen.

 

 

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Beschlüsse

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27.01.2010 - Bürgerschaft - abgelehnt