Stellungnahme - 2010/AN/0838-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
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Planungsbeschluss zur Beteiligung an der Planung eines planfreien bzw. höhenfreien Kreuzungspunktes an Stelle des plangleichen Doppelknotens B 103/B 105/Schmarler Damm/B.-Brecht-Straße und B 103/B 105 /An der Jägerbäk
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.01.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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27.01.2010
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Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage Nr. 2010 / AN / 0838 Planungsbeschluss zur Beteiligung an der Planung eines planfreien bzw. höhenfreien Kreuzungspunktes an der Stelle des plangleichen Doppelknotens B103 / B105 / Schmarler Damm / B.-Brecht-Straße und B103 / B105 / An der Jägerbäk erfolgt zum vorliegenden interfraktionellen Antrag Nr. 2010 / AN / 0838 folgende Stellungnahme:
In Ergänzung der Erläuterungen in den Fachausschüssen der Bürgerschaft über die fachlichen Hintergründe zur zeitlichen Einordnung und Notwendigkeit der Planung und Realisierung des beabsichtigten Infrastrukturbauvorhabens sei hier ausdrücklich betont, dass
es sich nach dem Bundesfernstraßengesetz um ein Gemeinschaftsvorhaben zwischen dem
Vorhabensträger Bund, vertreten durch das Land M V, speziell durch das Straßenbauamt
Schwerin als übergeordneter Baulastträger der B103 / B105 und der Hansestadt Rostock
handelt. Ziel ist die Planung und der Bau eines planfreien Knotens anstelle des derzeit
lichtsignalgeregelten Doppelknotens zur Gewährleistung flüssiger, vor allem sicherer
Verkehrsverhältnisse.
Mit einer Verkehrsbelegung von ca. 45.000 Kfz / Tag ( Stand Verkehrszählung 2008 ) ist dieser Doppelknoten neben einem Hauptabschnitt der L 22 im Zuge der Ortsdurchfahrt der HRO einer der höchstbelasteten Straßenabschnitte in Mecklenburg Vorpommern. Aufgrund der Entwicklungen des Verkehrsunfallgeschehens führt die Polizei im Rahmen ihrer Mitwirkung in der Verkehrsunfallkommission der Hansestadt Rostock diesen Doppelknoten bereits als zweifache Unfallhäufungsstelle.
So ereigneten sich in den zurückliegenden Jahren 2007 insgesamt 40 sowie in 2008 ebenfalls insgesamt 40 Unfälle.
Die Unfallhäufigkeit resultiert vorrangig aus dem hohen Verkehrsaufkommen und der einge-
schränkten Begreifbarkeit und Übersichtlichkeit des Kreuzungsbereiches, welche sich in den
infrastrukturellen Mängeln begründen. Der relativ kurze Knotenabstand zum Schutower Kreuz und die versetzte Abbiegebeziehung zur Jägerbäk, nach Schmarl und Evershagen
führen bei den Kraftfahrzeugführern speziell aus Richtung Stadtzentrum kommend zu erhöhten Spurwechselvorgängen mit Unfallfolgen.
Allein durch diese Situation leitet sich dringender Handlungsbedarf seitens der betroffenen Straßenbaulastträger zur Entschärfung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse ab.
Somit ist quasi der geplante niveaufreie Knotenausbau als eine verkehrssicherungspflichtige Aufgabe anzusehen.
Zur inhaltlichen Zielstellung, frühestmöglich Gespräche zu führen, die eine gänzliche Übernahme der auf die Hansestadt Rostock entfallenden Planungs- und Baukosten
durch das Land M - V erwarten lassen, wird seitens der Verwaltung Folgendes ausgeführt:
In bisherigen konstruktiv mit den verschiedenen Ministerien und Institutionen des Landes MV geführten Gesprächen und herbeigeführten Entscheidungsprozessen konnten eine Vielzahl von Verkehrs- und anderen Infrastrukturvorhaben in und für die Hansestadt Rostock in den vergangenen Jahren gerade durch die zusätzliche, finanzielle Unterstützung des Landes im Rahmen geeigneter Förderinstrumente oder ergänzender finanzieller Hilfen geplant und umgesetzt werden.
Insofern versteht es sich von selbst, dass bei Verkehrsinfrastruktur- oder wirtschafts-fördernden Vorhaben investiver Art grundsätzlich seitens der Verwaltung geprüft wird, in-wieweit durch die ergänzende Einwerbung und Einbeziehung von Fördermitteln der verbleibende städtische Finanzierungsanteil minimiert werden kann. Welche Leistungen einer Maßnahme und in welcher Höhe diese jedoch förderfähig sind, regeln die jeweiligen maßgeblichen Förderrichtlinien des Bundes und des Landes.
Auch für das o. g. Vorhaben hat es in der Vergangenheit bereits mehrfach Gespräche mit dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung gegeben. Es wurde und wird
nach wie vor die Gewährung einer Infrastrukturförderung für die vorgesehene Realisierung
der Maßnahme in Aussicht gestellt.
Planungsleistungen sind hier aber grundsätzlich nicht förderfähig.
Die Einwerbung und Beantragung von Fördermitteln bedarf jedoch einer qualifizierten Antragstellung, die wiederum einen entsprechenden Projekt und Planungsvorlauf voraussetzt.
So ist es zunächst von grundsätzlicher Bedeutung und auch wesentliche Voraussetzung für eine spätere Fördermittelbeantragung, dass das jeweilige Vorhaben zunächst eine gewisse Planungs- und Genehmigungsreife erlangt.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll eine Planungsvereinbarung geschlossen werden, die die eigentliche Planung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Grundlage dann erst Förderanträge oder ergänzende Finanzhilfen beantragt werden können.
Es werden die von der Verwaltung erwarteten Gespräche und Klärungsprozesse mit dem Land ohne die Vorlage einer entsprechenden Planung und Genehmigungsreife sowie
einer eindeutigen Position der Hansestadt Rostock zum Vorhaben zunächst zu keinen weiteren haushaltsrechtlich verbindlicheren Ergebnissen führen können.
Holger Matthäus