Stellungnahme - 2010/AN/0832-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Antrag Nr. 2010/AN/0832 von Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion)

Vermögenskonzept der Hansestadt Rostock

 

Entsprechend dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14. Dezember 2007 führt die Hansestadt Rostock ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung ab dem Haushaltsjahr 2012. Die Eröffnungsbilanz ist hierfür spätestens zum 30.11.2011 aufzustellen. Dazu sind ausnahmslos alle Vermögensgegenstände zu erfassen und zu bewerten. In diesem Zuge ist aus Sicht der Verwaltung auch eine Kategorisierung entsprechend der Intention des Antrages vorstellbar.

 

Die im Antrag vorgesehene Terminstellung 07.07.2010 zur Erstellung des Vermögenskonzeptes ist aus den vorher genannten Gründen nicht zu realisieren

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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27.01.2010 - Bürgerschaft - vertagt

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18.02.2010 - Finanzausschuss - abgelehnt

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17.03.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben