Informationsvorlage - 2010/IV/0833

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 04.11.2009 beschlossen, finanzielle Mittel (Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung, Bundesprogramm Kommunal-Kombi) zur Umsetzung bereitzustellen.

 

Die Richtlinie für das Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden, ist am 01.01.2008 und mit seiner ersten Änderung am 01.04.2009 in Kraft getreten. Ziel dieses Programms ist die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen. Mit einer Arbeitslosenquote von 12,8 % ist auch die Hansestadt Rostock eine förderfähige Region.

 

Der Anlage (Stand vom 13.01.2010) sind folgende Informationen zu entnehmen:

 

Träger der Maßnahmen:                             28 Antragsteller

 

Projekte:                                                       48 Anträge

                                                                       41 Bewilligungen

7 Ablehnungen bzw. Widerrufe (keine geeigneten AN)

 

Laufzeit:                                                        durchschnittlich 36 Monate (bis 31.12.2012)

 

Anzahl der Einstellungen:                           63 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

 

 

 

 

 

 

Kostenaufstellung:

 

HHJ

Bund

Bund ESF

Bund ESF über 50 Jahre

Land

HRO

Träger

2009

17.582,31

7.219,35

1.703,23

5.414,52

9.768,96

849,44

2010

367.676,21

150.948,39

38.316,13

111.411,29

206.767,78

14.575,68

2011

368.290,56

151.200,00

38.400,00

113.400,00

207.145,20

14.575,64

2012

347.964,37

142.870,97

36.380,65

107.153,23

195.802,82

13.625,14

Gesamt

1.101.513,44

452.238,71

114.800,00

337.379,03

619.484,76

43.625,89

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.03.2010 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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17.03.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben