Stellungnahme - 2009/AN/0753-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit dem Bürgerschaftsbeschluss 0437/08-BV wurde die Verwaltung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beauftragt, die derzeitig bestehenden acht Ortsämter auf künftig fünf Ortsämter zu reduzieren, wobei unter Fortführung des Konzeptes „Ortsamt 2000“ und unter Umsetzung der Ergebnisse der Konsolidierungsmaßnahmen insgesamt 43 Arbeitsplätze vorzuhalten sind. Dieser Prozess ist nur unter Beachtung der bestehenden Miet- und Nutzungsverhältnisse möglich. Kerngedanke der Standortwahl ist die möglichst optimale Verteilung unter Erreichung mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln und die weitestgehende Einordnung in eigene Immobilien bzw. eine Reduzierung von Mietkosten.

Unter diesen Prämissen war das Amt für Management und Controlling beauftragt, unter Beteiligung des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung“ die Möglichkeiten zu analysieren und einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten.

Dieser Vorschlag sichert die uneingeschränkte Verfügbarkeit von Standorten in den Ortsamtsbereichen und steht in Übereinstimmung mit den Ergebnissen (Vorzugsvariante C) des  Abstimmungsprozesses der Ortsbeiräte über die Zuordnung der Ortsbeirats- zu den Ortsamtsbereichen vom 28. Oktober 2009.

 

Nach dieser Vorzugsvariante sollen durch die jeweiligen Ortsamtsbereiche (OA- Bereiche) die Ortsteile wie folgt betreut werden:

 

OA- Bereich Nordwest 1

Ortsteile: 1 bis 7, 9, 12 (Seebad Warnemünde, Rostock- Heide, Groß Klein, Schmarl)

Ortsbeiräte: 1, 4, 7, 2

 

OA- Bereich: Nordwest 2

Ortsteile: 8, 10, 11 (Lichtenhagen, Lütten Klein, Evershagen)

Ortsbeiräte: 3, 5, 6

 

Insbesondere im Bereich Nordwest war es erforderlich, dieses ausgedehnte Gebiet sowohl in seiner nord-südlichen als auch der ost-westlichen Ausdehnung zu beplanen. Mit der Standortwahl Groß Klein im nord-östlichen Bereich sowie Evershagen im süd-westlichen Bereich wird diesem weitestgehend entsprochen; mit der Einordnung im Objekt Hans-Fallada-Str. 1 kann damit auch ein verwaltungseigenes Objekt genutzt werden.

 

Die Verwaltung wird auf Grundlage dieses Vorschlages die künftigen Ortsämter im Nordwesten an folgenden Standorten entwickeln:

 

Ortsamt          Standort                                 Nutzungbedingungen                     

Nordwest 1     A.-Tischbein-Straße 48          Fremdanmietung, Bestand

 

Nordwest 2     H.-Fallada-Straße 1               Eigenobjekt, Bestand

 

 

Der Mietvertrag im Objekt Henrik-Ibsen-Straße 30  endet ohne Kündigung zum 31.03.2010; eine Nachverhandlung erfolgt nicht mehr. Die Betreuungsaufgaben für den Ortsteil Evershagen werden künftig vom Standort  Hans-Fallada-Str. 1 wahrgenommen.

Im Objekt Hans-Fallada-Str. 1 werden auf der Grundlage des beschlossenen Stellenplanes 2009 insgesamt 7 Arbeitsplätze vorgehalten.

 

 

Darüber hinaus wurde der Mietvertrag für den Bauteil 6 in der Warnowallee 30 zu Ende Mai 2010 gekündigt, eine befristete Weiterführung über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht vorgesehen.  Die Betreuungsaufgaben für den Ortsteil Lütten Klein werden künftig ebenfalls vom Standort  Hans-Fallada-Str. 1 wahrgenommen.

 

Damit wird dem Auftrag der Bürgerschaft aus dem Haushaltssicherungskonzept gefolgt, nach dem die Verwaltungsstandorte künftig weitestgehend in eigene Objekte einzuordnen sind, um Verwaltungskosten zu sparen.

 

Zu vermerken ist, dass die Festlegung der Verwaltungsstandorte in den Verantwortungsbereich der Verwaltungsleitung fällt und eine Beschlussfassung der Bürgerschaft hierzu im Gegensatz zur Festlegung der Ortsamtsbereiche nicht herbeizuführen ist.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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27.01.2010 - Bürgerschaft - vertagt

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18.02.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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17.03.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben