Stellungnahme - 2009/AF/0751-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

1.      Mit welcher Entwicklung der Steuereinnahmen rechnet die Verwaltung im Jahr 2010 im Vergleich zu 2009? (Bitte gesplittert nach den einzelnen Steuerarten)

 

Entsprechend den in den Planentwurf 2010 eingearbeiteten Zahlen wird mit folgendem Steueraufkommen gerechnet:

 

Steuerart

Plan 2009 (EUR)

Plan 2010 (EUR)

Entwicklung Plan 2010 /

Plan 2009

Grundsteuer A und B (Hebesatz: 300 bzw. 450 %)

20.170.800

20.570.000

+ 579.200/

+ 2 %

Gewerbesteuer (Hebesatz: 450 %)

59.150.000

58.800.000

- 350.000/

- 0,6 %

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

31.726.000

28.645.600

- 3.080.400/

- 9,7 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

9.428.000

9.600.000

+ 172.000/

+ 1,8 %

andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen

    1.857.000

1.885.000

+ 28.000/

+ 1,5 %

Steuereinnahmen gesamt

122.331.800

119.555.000

- 2.776.800

- 2,2 %

 


 

 

2.      Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Verwaltung 2010 infolge der von der großen Koalition in 2009 beschlossenen Steuererleichterungen nach Maßgabe des Konjunkturpaketes I, des Konjunkturpaktes II und des Bürgerentlastungs-gesetzes? Welche Mindereinnahmen werden in Jahren bis 2014 zu verzeichnen sein?

 

Die erwarteten Steuermindereinnahmen der Kommunen aus beiden Konjunkturpaketen betragen nach den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums in der vollen Jahreswirkung zusammen rund 2,15 Mrd. EUR pro Jahr.

 

Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung resultieren für die Kommunen im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2013 Mindereinnahmen von jährlich knapp 1,5 Mrd. EUR beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

 

Diese Steuermindereinnahmen sowie die finanziellen Auswirkungen durch weitere Steuerrechtsänderungen sind durch den Arbeitskreis Steuerschätzung bei der November-Steuerschätzung für das in 2010 zu erwartende Steueraufkommen berücksichtigt worden. Daneben wurde bei der Steuerschätzung auch die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die maßgeblich durch die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, das Niveau der Bruttolöhne und –gehälter und die Unternehmens- und Vermögenseinkommen bestimmt wird, berücksichtigt.

 

Auf der Grundlage der bundesweiten Steuerschätzung wurde durch das Finanzministerium M-V eine regionalisierte Steuerschätzung für 2010 erarbeitet. Dabei wurde von folgender in der Tabelle aufgezeigten Entwicklung ausgegangen:

 

Steuerart

Entwicklung lt. reg. Steuerschätzung M-V 2010/2009

Entwicklung

Plan 2010 / Plan 2009

Grundsteuer A und B (Hebesatz: 300 bzw. 450 %)

 

+ 1,3 %

+ 579.200/

+ 2 %

Gewerbesteuer (Hebesatz: 450 %)

*)

+ 1,4 %

- 350.000/

- 0,6 %

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

*)

- 9,7 %

- 3.080.400/

- 9,7 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

+ 1,9 %

+ 172.000/

+ 1,8 %

andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen

 

+/- 0 %

+ 28.000/

+ 1,5 %

Steuereinnahmen gesamt

*)

- 2,5 %

- 2.776.800

- 2,2 %

*) mit Berücksichtigung der Mindereinnahmen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

 

 

Die voraussichtlichen Steuereinnahmen der Kommunen im mittelfristigen Planungszeitraum 2011 bis 2013 werden erst durch die jährliche Steuerschätzung im Mai 2010 neu prognostiziert.

 

Bei der Planung der Steuereinnahmen für den Haushalt 2010 sowie die Finanzplanung wurde die regionalisierte Steuerschätzung für die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern zugrunde gelegt und darüber hinaus vorhandene örtliche Besonderheiten entsprechend berücksichtigt.

 

Hinsichtlich der Gewerbesteuer ist anzumerken, dass sich das Aufkommen in 2009 nicht so negativ wie durch die Steuerschätzung ursprünglich prognostiziert, entwickelt hat. Dafür wird jedoch in 2010 mit einem geringen Rückgang des Aufkommens gerechnet. Dieser wird maßgeblich verursacht durch die erwarteten Veranlagungen für das durch die Wirtschaftskrise am meisten betroffene Jahr 2008 sowie Vorauszahlungsanpassungen nach unten für die Jahre 2009 und 2010.

 

 

3.      Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Verwaltung aufgrund der Steuererleichterungen nach Maßgabe des von der neuen Bundesregierung beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes 2010 differenziert nach Einkommenssteueranteilen, Umsatzsteueranteilen und Gewerbesteuer? Welche Mindereinnahmen werden in den Jahren bis 2014 zu verzeichnen sein?

 

Gemäß dem Haushaltserlass 2010 rechnet das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern für 2010 mit ca. 8 Mio. EUR Mindereinnahmen aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, wovon 4 Mio. EUR auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und 4 Mio. EUR auf die Gewerbesteuer entfallen. Für die Hansestadt Rostock bedeutet das zusätzliche Einnahmeverluste in Höhe von 538 TEUR beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und in etwa gleicher Höhe auch bei der Gewerbesteuer. Für 2011 betragen die prognostizierten Einnahmeausfälle 14 Mio. EUR, wovon ca. 1,75 Mio. EUR auf die Hansestadt Rostock entfallen.

 

 

4.      Welche Auswirkungen werden die steuerlichen Mindereinnahmen auf die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 2010 und Folgejahre für unsere Stadt haben?

 

Gegenwärtig kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Finanzausgleichsgesetz eine angemessene Finanzausstattung der Hansestadt Rostock, als größte Stadt in Mecklenburg-Vorpommern, in Zukunft sicherstellt. Insbesondere durch den mit der Novellierung des FAG 2010 beibehaltenen Gleichmäßigkeitsgrundsatz (Entwicklung der Einnahmen der Gemeinden und Landkreise aus Steuern und Finanzausgleichsleistungen zu den dem Land verbleibenden Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen im Verhältnis 33,99 % zu 66,01 %) ist künftig die Erfüllung von Pflichtaufgaben der Kommunen in Frage zu stellen.

 

Zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen plant das Land M-V 2010 und 2011 einen kommunalen Ausgleichsfonds bereitzustellen. Das Land beabsichtigt für die Finanzierung des Fonds Kredite aufzunehmen, die 2013 - 2015 zurückgezahlt werden müssen. Somit bedeutet der Ausgleichsfonds zwar eine kurzfristige Abfederung der angespannten Haushaltslage der Kommunen, die damit verbundene Rückzahlungspflicht belastet die Hansestadt Rostock zusätzlich zu den Altfehlbeträgen, deren Abbau durch das Innenministerium des Landes M-V angenommen wird.

 

Obwohl sich die Steuereinnahmen, auch in der Hansestadt Rostock, in den letzten Jahren positiv entwickelt haben weisen die Kommunen, insbesondere die kreisfreien Städte, erhebliche Haushaltsdefizite aus. Die nach der jüngsten November-Steuerschätzung 2009 zu erwartenden Einbrüche bei den Steuereinnahmen, die sich insbesondere in der zu erwartenden drastischen Reduzierung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer niederschlägt, die sich abzeichnenden steigenden Soziallasten und die in den vergangenen Jahren angehäuften Altfehlbeträge führen dazu, dass zukünftig weder die Erfüllung von Pflichtaufgaben der Kommunen noch die Sicherung kommunaler Freiräume gegeben ist.

 

Entsprechend dem Erlass des Innenministeriums M-V zur Haushaltsplanaufstellung 2010 vom 27. 11. 2009, dem die Ergebnisse  der Steuerschätzung  vom November 2009 zugrunde liegen, entwickelt sich die Höhe der Finanzausgleichsleistungen auf der Basis der mittelfristigen Finanzplanung 2011-2013 des Landes M-V im Vergleich zu 2009 vorläufig wie folgt:

 

 

 

                                                                                                                         - in Mio. EUR-

 

2009

2010

2011

2012

2013

Finanzausgleichsleistungen

1.315,3

1.132,3

1.071,2

1.100,2

1.126,9

+ geplante Aufstockung

   durch komm. Ausgleichsfond

 

 

     67,1

 

     70,2

 

 

insgesamt:

1.315,3

1.199,4

1.141,4

1.100,2

1.126,9

davon Anteil HRO

151,5

147,4

147,4

147,4

147,4

 

 

In Auswertung des Haushaltserlasses 2010 vom 27.11.2009, in dem die Berechnungen zur Aufstockung durch die Einrichtung eines  Kommunalen Ausgleichsfons bereits berücksichtigt wurden, erhält die Hansestadt Rostock 2010 gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 4,1 Mio. EUR weniger. Im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform ist die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes 2012 vorgesehen.

 

 

5.      Mit welchen Mehrkosten rechnet die Verwaltung im Jahr 2010 bei der Betreuung der Hartz-IV-Bezieherinnen? Wieviel  davon ist auf die Entwicklung am örtlichen Arbeitsmarkt zurückzuführen. Wie hoch ist der Anteil der Mehrkosten, der auf die Kürzung des Bundesanteils zurückzuführen ist?

 

Wird der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung tatsächlich von 25,4 v. H. auf 23 v. H. gekürzt, würden den geplanten Ausgaben 2010 nicht  16.154.700 EUR sondern nur 14.628.276 EUR entgegen stehen, es käme also zu Mindereinnahmen von 1.525.424 EUR.

 

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Absenkung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II jedoch am 18.12.2009 gestoppt. Einer Information des Deutschen Städtetages zufolge hat die Länderkammer den Vermittlungsausschuss beauftragt, die Neuregelung zu überarbeiten. In der Begründung haben sich die Bundesländer den Argumenten der kommunalen Spitzenverbände angeschlossen, dass die Orientierung an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften nicht sachgerecht sei. Der Deutsche Städtetag hatte gefordert, dass die Beteiligungsquote an der Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II orientiert wird.

 

Die Entscheidung des Vermittlungsausschusses bleibt abzuwarten.

 

 


In Vertretung

 

 


Dr. Liane Melzer

Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit,
Schule und Sport, Kultur

 

 

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Beschlüsse

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27.01.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben