Stellungnahme - 2009/AN/0705-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Die Verwaltung schließt sich dem Appell des Deutschen Städtetages vom 14.12.2009 an:

„Jobcenter durch Verfassungsänderung absichern“

 

Der Deutsche Städtetag appelliert an Bund und Länder, sich doch noch auf eine Verfassungsänderung zu verständigen, damit die Jobcenter von Kommunen und Arbeitsagenturen ihre Arbeit fortsetzen können. Anlässlich der kürzliche stattgefundenen  Sondersitzung der Arbeits- und Sozialminister und der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Stephan Articus: „Die Städte befürchten große praktische und rechtliche Probleme, wenn Kommunen und Arbeitsagenturen ihre Aufgaben getrennt erfüllen müssen. Gerade angesichts der wirtschaftlichen Lage und des zu erwartenden Anstiegs der Landzeitarbeitslosigkeit sollten funktionierende gemeinsame Strukturen nicht aufgegeben werden.“

 

Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung, wie sie der Bund in seinen Eckpunkten vorschlage, werde die Abläufe für die Hilfebedürftigen komplizierter machen, weil sie bei zwei zuständigen Stellen ihre Anliegen klären müssten und zwei Bescheide erhalten würden. Außerdem müssten die Kommunen mit mehr Bürokratie rechnen, mit Doppelarbeit und Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe.

 

Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) seien so eng miteinander verbunden, dass eine Trennung ausgesprochen schwierig werde. Die Betroffenen müssten ihre Wohnkosten und flankierende soziale Leistungen bei der Kommune, die restlichen Geldleistungen und die Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung aber bei der Arbeitsagentur beantragen.

 

Unabhängig vom Plädoyer der Städte für eine Verfassungsänderung hat der Deutsche Städtetag die Eckpunkte des Bundes einer ersten Prüfung unterzogen und sieht dringenden Bedarf, diese nachzubessern. „Bei einer getrennten Aufgabenwahrnehmung müssten Kommunen und Arbeitsagenturen ihre Aufgaben jeweils eigenständig bewältigen. Hilfen gäbe es nicht mehr aus einer Hand, sondern nur noch unter einem Dach. Dann allerdings müssten die Kommunen auch selbständig entscheiden können. Jeder Träger müsste die Möglichkeit haben, seine eigene Leistung eigenverantwortlich zu prüfen“, so Articus. Entscheidungen der Bundesagentur zum Beispiel über die Höhe anzurechnenden Einkommens oder Vermögens dürften nicht automatisch auf die kommunalen Leistungen übertragen werden. Falls es zu unterschiedlichen Beurteilungen zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen kommt, ob jemand erwerbsfähig ist oder nicht, müsse eine neutrale Stelle wie die Rentenversicherungsträger einbezogen werden.

 

Vernünftig sei, dass die Eckpunkte auch in Zukunft eine Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen möglich machen sollen – künftig auf freiwilliger Basis. Der Forderung des Städtetages, den jeweils anderen Träger mit Dienstleistungen beauftragen zu können, werde Rechnung getragen. Das sei wichtig, damit Städte weiterhin ihre Kompetenzen – auch bei der Arbeitsförderung – in die Hilfen für Langzeitarbeitslose einbringen können.

 

Ungeachtet der unterschiedlichen Auffassungen über eine Verfassungsänderung halte es der Deutsche Städtetag für richtig, dass der Bund seine Finanzverwaltung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit beibehalten und die bestehenden Optionskommunen rechtlich absichern will.“

 

 

Bezug nehmend auf die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung im SGB II wird darauf hingewiesen, dass der  Bundesrat das Gesetz zur Absenkung der Bundesbeteiligung am 18.12.2009 gestoppt hat. Einer Information des Deutschen Städtetages zufolge hat die Länderkammer den Vermittlungsausschuss beauftragt, die Neuregelung zu überarbeiten. In der Begründung haben sich die Bundesländer den Argumenten der kommunalen Spitzenverbände angeschlossen, dass die Orientierung an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften nicht sachgerecht sei. Der Deutsche Städtetag hatte gefordert, dass die Beteiligungsquote an der Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II orientiert wird.

 

Die Entscheidung des Vermittlungsausschusses bleibt abzuwarten.

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.01.2010 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

27.01.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben