Beschlussvorlage - 2009/BV/0769

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2009/BV/0333 vom 07.10.2009 wird wie folgt ergänzt:

„Antragsberechtigt für den einmaligen Zuschuss sind Studierende, die zum Wintersemester 2009/2010 (Stichtag: 01.09.2009) ihre Haupt- oder alleinige Wohnung erstmalig in der Hansestadt Rostock genommen haben bzw. nehmen.“

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 und § 44 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2009/BV/0333

 

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat am 07.10.2009 die Einführung eines Angebotes für Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz nehmen, beschlossen (Beschlussnummer: 2009/BV/0333).

 

Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde aufgrund des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2009/BV/0333(ÄA) ergänzt und enthält u. a. folgende Festlegung:

 

„Das Angebot besteht aus einer persönlichen finanziellen Zuwendung, die einen Gesamtbetrag von 100 EUR umfasst und, sofern möglich, aus einem Gutscheinheft mit indirekten Boni, die durch Werbende finanziert werden sollen. Die Auszahlung erfolgt zu 100 % nach erfolgter Anmeldung des Erstwohnsitzes in der Hansestadt Rostock ab 01.01.2010.“

 

Da der Beschluss zwar die Auszahlungsmodalitäten eindeutig regelt, aber offen gelassen hat, ab wann die Anspruchsberechtigung besteht, wird ein Klarstellungsbeschluss für notwendig erachtet, um Probleme beim Vollzug des Bürgerschaftsbeschlusses auszuschließen und eine gleichmäßige Handhabung der Zuschussauszahlung zu gewährleisten.

 

Gemäß den in dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgezeigten finanziellen Auswirkungen wird bereits im Jahr 2011 mit höheren Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen aufgrund der finanziellen Effekte durch die Einführung des Begrüßungsbonus in Höhe von 309 TEUR gerechnet. Daraus kann geschlossen werden, dass die Bürgerschaft auch bereits die Studierenden in die Maßnahme einbeziehen wollte, die zum Wintersemester 2009/2010 ihre Hauptwohnung in die Hansestadt Rostock verlegen, da die Schlüsselzuweisungen je Einwohner der Hansestadt Rostock jeweils zeitversetzt um zwei Jahre zufließen.

 

Damit auch die Studierenden berücksichtigt werden können, die sich bereits vor dem unmittelbaren Beginn des Wintersemesters in der Hansestadt Rostock angemeldet haben, ist als Stichtag der 01.09.2009 vorzusehen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die benötigten finanziellen Mittel wurden im 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 bei der Haushaltsstelle 01.1140.71700009 veranschlagt. Die Haushaltsstelle hat einen Übertragbarkeitsvermerk, so dass die nicht verbrauchten Mittel des Haushaltsjahres 2009 in das Haushaltsjahr 2010 übertragen werden.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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14.01.2010 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2009/BV/0333 vom 07.10.2009 wird wie folgt ergänzt:

„Antragsberechtigt für den einmaligen Zuschuss sind Studierende, die zum Wintersemester 2009/2010 (Stichtag: 01.09.2009) ihre Haupt- oder alleinige Wohnung erstmalig in der Hansestadt Rostock genommen haben bzw. nehmen.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

10

Dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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27.01.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2009/BV/0333 vom 07.10.2009 wird wie folgt ergänzt:

 

„Antragsberechtigt für den einmaligen Zuschuss sind Studierende, die zum Wintersemester 2009/2010 (Stichtag: 01.09.2009) ihre Haupt- oder alleinige Wohnung erstmalig in der Hansestadt Rostock genommen haben bzw. nehmen."

 

Beschluss:

 

Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2009/BV/0333 vom 07.10.2009 wird wie folgt ergänzt:

 

„Antragsberechtigt für den einmaligen Zuschuss sind Studierende, die ab dem Wintersemester 2009/2010 (Stichtag: 01.09.2009) ihre Haupt- oder alleinige Wohnung erstmalig in der Hansestadt Rostock genommen haben bzw. nehmen."

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt