Beschlussvorlage - 2009/BV/0765
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung zur Eilentscheidung des Oberbürgermeisters - Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 60.115,79 EUR für die Grundsicherung nach dem SGB II - Jüdische Emigranten, für die Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.12.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.01.2010
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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19.01.2010
|
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 14.12.2009:
Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:
HHST 01.4821.6910 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an
Arbeitssuchende nach § 22 SGB II
60.115,79 EUR
Die Deckung erfolgt über Minderausgabe.
HHST 01.4820.6910 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an
Arbeitssuchende nach § 22 SGB II
60.115,79 EUR
Beschlussvorschriften: § 35 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:-
Sachverhalt:
Begründung der
Eilentscheidung:
Die Auszahlung der Leistung für Unterkunft und Heizung
erfolgt über die ARGE. Nach Meldung der ARGE über den Auszahlbetrag für
jüdische Emigranten muss eine interne Umbuchung erfolgen. Diese war bis zum
15.12.2009 an die Kasse zu übergeben. Die sachliche Richtigstellung der
Ausgaben durch interne Umbuchung ist zwingend notwendig, um die Einnahmen von
Bund und Land für die HRO sicher zu stellen.
Da sowohl Vorbereitung der Beschlussvorlage für die überplanmäßige
Bewilligung als auch die Einberufung einer Sondersitzung des Hauptausschusses
nicht mehr rechtzeitig vor dem 15.12.2009 erfolgen konnte, war eine
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters erforderlich.
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
01.4821.6910 |
2009 |
60.115,79 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
||
Leistungsb.bei Leistungen
f.Unterkunft u.Heizung an Arbeitssuchende §22 SGB II |
1. Berechnung der Gesamtausgaben
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in EUR |
|
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest
für o. a. Haushaltsjahr |
|
1.518.000,00 |
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bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
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unechte
Deckungsfähigkeit |
|
|
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echte
Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
||
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
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- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
Begründung der
vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Im Rahmen des
Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) wurden
die
Fürsorgeleistungen
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt. Dies führte ab 01.01.2005 zu
einer neuen Leistung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die im Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt ist.
Nach § 22 Abs. 1
SGB II ist die Leistung für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen
Aufwendungen, soweit diese angemessen sind, zu erbringen. Für die
erwerbsfähigen jüdischen Emigranten werden ebenfalls ab 01.01.2005 die
Leistungen nach dem SGB II gewährt. Die tatsächlichen Leistungen werden zu
25,4% vom Bund und 74,6 % vom Land erstattet.
Die jüdischen Emigranten
haben am 1. des Monats Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Hansestadt
Rostock beantragt nach erfolgter Auszahlung die Erstattung beim Landesamt für
Innere Verwaltung, Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten.
unvorhersehbar:
Für die
Planung 2009 wurden 475 Bedarfsgemeinschaften mit durchschnittlichen Kosten von
475,00 EUR monatlich herangezogen. Zur Erarbeitung des Nachtragshaushaltes
lagen die statistischen Angaben für die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
jüdischer Emigranten bis Juni 2009 vor. Im Januar 2009 hatten 427
Bedarfsgemeinschaften Anspruch auf die Leistung, so waren es im Juni 2009 noch
380 Bedarfsgemeinschaften. Die durchschnittlichen Kosten betragen monatlich
294,50 EUR. Aufgrund der rückläufigen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und die
durchschnittlichen Kosten, wurde zum Nachtragshaushalt der Planansatz um 1.086.900 EUR gemindert.
Für die Monate September bis Dezember 2009 wurden die Leistungen für 401
Bedarfsgemeinschaften mit monatliche Kosten von 295,00 EUR geplant. Die
Ausgaben in den Monaten September und Oktober 2009 waren durch die
Konzentration von Betriebskostenabrechnungen deutlich höher. Die Höhe der
durchschnittlichen Kosten betragen im September
363,58 EUR und im Oktober 358,86
EUR.
2. Nachweis der Deckung
durch Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
01.4820.6910 |
Leistungsbeteiligung bei
Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach § 22 SGBII |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g.
Haushaltsjahr |
|
65.603.300,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere
Haushaltsstellen |
./. |
10.925,85 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle |
./. |
64.862.685,42 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g.
Haushaltsjahr |
= |
729.688,73 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
60.115,79 |
Begründung der Minderausgaben
Nach § 22 SGB II ist die Leistung für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind, zu erbringen. Für die Planung 2009 wurden 19.173 Bedarfsgemeinschaften mit durchschnittlichen Kosten von 290,50 EUR monatlich geplant. Zur Erarbeitung des Nachtragshaushaltes lagen die vorläufigen statistischen Angaben bis Juni 2009 und die revidierten Daten bis Februar 2009 vor. Für die Monate September bis Dezember 2009 wurde eingeschätzt, dass für 18.000 Bedarfsgemeinschaften eine monatliche Kostenübernahme von 302,00 EUR zu leisten ist. Tatsächlich haben im Januar 2009 18.146 Bedarfsgemeinschaften die Leistung in Anspruch genommen. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften war bis Juni 2009 auf 17.823 gesunken. Im Juli 2009 ist eine geringe Steigerung der Bedarfsgemeinschaften auf 17.868 zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass die Mittel bis Jahresende nicht in voller Höhe ausgegeben werden.