Beschlussvorlage - 2009/BV/0765

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 14.12.2009:

 

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

 

HHST 01.4821.6910 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an

                                    Arbeitssuchende nach § 22 SGB II  

                                    60.115,79 EUR

 

Die Deckung erfolgt über Minderausgabe.

 

HHST 01.4820.6910 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an

                                    Arbeitssuchende nach § 22 SGB II

                                    60.115,79 EUR 

 

 

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Beschlussvorschriften: § 35 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:-

 

 

 

Sachverhalt:

 

Begründung der Eilentscheidung:

Die Auszahlung der Leistung für Unterkunft und Heizung erfolgt über die ARGE. Nach Meldung der ARGE über den Auszahlbetrag für jüdische Emigranten muss eine interne Umbuchung erfolgen. Diese war bis zum 15.12.2009 an die Kasse zu übergeben. Die sachliche Richtigstellung der Ausgaben durch interne Umbuchung ist zwingend notwendig, um die Einnahmen von Bund und Land für die HRO sicher zu stellen.   Da sowohl Vorbereitung der Beschlussvorlage für die überplanmäßige Bewilligung als auch die Einberufung einer Sondersitzung des Hauptausschusses nicht mehr rechtzeitig vor dem 15.12.2009 erfolgen konnte, war eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters erforderlich.

 

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.4821.6910

2009

60.115,79

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Leistungsb.bei Leistungen f.Unterkunft u.Heizung an Arbeitssuchende §22 SGB II

 

 

1.  Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

1.518.000,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

 60.115,79     

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

1.578.115,79     

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) wurden die

Fürsorgeleistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt. Dies führte ab 01.01.2005 zu einer neuen Leistung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt ist.

Nach § 22 Abs. 1 SGB II ist die Leistung für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind, zu erbringen. Für die erwerbsfähigen jüdischen Emigranten werden ebenfalls ab 01.01.2005 die Leistungen nach dem SGB II gewährt. Die tatsächlichen Leistungen werden zu 25,4% vom Bund und 74,6 % vom Land erstattet.

Die jüdischen Emigranten haben am 1. des Monats Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Hansestadt Rostock beantragt nach erfolgter Auszahlung die Erstattung beim Landesamt für Innere Verwaltung, Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten. 

unvorhersehbar:

Für die Planung 2009 wurden 475 Bedarfsgemeinschaften mit durchschnittlichen Kosten von 475,00 EUR monatlich herangezogen. Zur Erarbeitung des Nachtragshaushaltes lagen die statistischen Angaben für die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften jüdischer Emigranten bis Juni 2009 vor. Im Januar 2009 hatten 427 Bedarfsgemeinschaften Anspruch auf die Leistung, so waren es im Juni 2009 noch 380 Bedarfsgemeinschaften. Die durchschnittlichen Kosten betragen monatlich 294,50 EUR. Aufgrund der rückläufigen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und die durchschnittlichen Kosten, wurde zum Nachtragshaushalt  der Planansatz um 1.086.900 EUR gemindert. Für die Monate September bis Dezember 2009 wurden die Leistungen für 401 Bedarfsgemeinschaften mit monatliche Kosten von 295,00 EUR geplant. Die Ausgaben in den Monaten September und Oktober 2009 waren durch die Konzentration von Betriebskostenabrechnungen deutlich höher. Die Höhe der durchschnittlichen Kosten betragen im September  363,58 EUR und im Oktober  358,86 EUR.

 

 

2.  Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.4820.6910

Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach § 22 SGBII

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

65.603.300,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

10.925,85

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

64.862.685,42

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

729.688,73

als Deckungsquelle eingesetzt

 

60.115,79

 

 

Begründung der Minderausgaben

Nach § 22 SGB II ist die Leistung für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind, zu erbringen. Für die Planung 2009 wurden 19.173 Bedarfsgemeinschaften mit durchschnittlichen Kosten von 290,50 EUR monatlich geplant. Zur Erarbeitung des Nachtragshaushaltes lagen die vorläufigen statistischen Angaben bis Juni 2009 und die revidierten Daten bis Februar 2009 vor. Für die Monate September bis Dezember 2009 wurde eingeschätzt, dass für 18.000 Bedarfsgemeinschaften eine monatliche Kostenübernahme von 302,00 EUR zu leisten ist. Tatsächlich haben im Januar 2009 18.146 Bedarfsgemeinschaften die Leistung in Anspruch genommen. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften war bis Juni 2009 auf 17.823 gesunken. Im Juli 2009 ist eine geringe Steigerung der Bedarfsgemeinschaften auf 17.868 zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass die Mittel bis Jahresende nicht in voller Höhe ausgegeben werden.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrausgabe    HHST 01.4821.6910     60.115,79 EUR

Minderausgabe HHST 01.4820.6910     60.115,79 EUR

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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14.01.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.01.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen