Anfrage der Fraktion - 2009/AF/0751

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Beratungsfolge

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Die durch die Große Koalition und die CDU/FDP-Regierung beschlossenen Steuererleichterungsgesetze haben auch Auswirkungen auf Länder und  Kommunen. Allein durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz summieren sich bis 2014 Mindereinnahmen für Mecklenburg-Vorpommern auf fast 300 Mio. Euro.  Es ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung der Oberbürgermeister gebeten wird:

 

  1. Mit welcher Entwicklung der Steuereinnahmen rechnet die Verwaltung im Jahr 2010

im Vergleich zu 2009 ? (Bitte gesplittert nach den einzelnen Steuerarten)

 

  1. Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Verwaltung 2010 infolge der von der großen Koalition in 2009 beschlossenen Steuererleichterungen nach Maßgabe des Konjunkturpaketes I, des Konjunkturpaketes II und des Bürgerentlastungsgesetzes?
    Welche Mindereinnahmen werden in Jahren bis 2014 zu verzeichnen sein?

  2. Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Verwaltung aufgrund der Steuererleichterungen nach Maßgabe des von der neuen Bundesregierung beschlossenen Wachstumbeschleunigungsgesetzes 2010 differenziert nach Einkommenssteueranteilen, Umsatzsteueranteilen und Gewerbesteuer?
    Welche Mindereinnahmen werden in den Jahren bis 2014 zu verzeichnen sein?

  3. Welche Auswirkungen werden die steuerlichen Mindereinnahmen auf die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 2010 und Folgejahre für unsere Stadt haben?

  4. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Verwaltung im Jahr 2010 bei der Betreuung der Hartz-IV- Bezieherinnen? Wie viel davon ist auf die Entwicklung am örtlichen Arbeitsmarkt zurückzuführen? Wie hoch ist der Anteil der Mehrkosten, der auf die Kürzung des Bundesanteils zurückzuführen ist?

 

 

 

 

Johann-Georg Jaeger

            Fraktionsvorsitzender 

 

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Beschlüsse

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27.01.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben