Beschlussvorlage - 2009/BV/0738

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ zwischen der Unterwarnow, der Straße Langenort, der Fedor-Schuchardt-Straße sowie der Fernwärmeleitung einschließlich deren gedachter Verlängerung parallel zur Friedrich-Fischer-Straße betreffend einen Teilbereich nördlich der Steuerbordstraße, südlich der Backbordstraße, östlich des Kadettweges und des Jollenweges sowie beidseitig des Kutterweges und des Zeesenweges bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

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Beschlussvorschriften:                             § 22 Abs. 3 KV M-V

                                                                      § 10  BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Auslegungsbeschluss Nr. 068/09 vom 10.06.2009

 

 

Sachverhalt:

 

Der seit dem 20.07.2005 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ dient dem Ziel, die Liegenschaft eines ehemaligen Marinekommandos als Wohnstandort nachzunutzen.

 

Anlass für die Prüfung des Planungserfordernisses ist ein Antrag der Flächeneigentümerin vom 06.08.2008 gewesen. Diesem war ein negativer Vorbescheid über Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans vorangegangen, die wegen ihres qualitativen und quantitativen Umfangs auch Grundzüge der Planung berührten. Aufgrund dessen fand eine Bewertung der städtebaulichen Situation am Standtort statt.

 

Die derzeitige städtebauliche Struktur im oben beschriebenen Änderungsbereich wird insbesondere durch sich sukzessive zum Ödland entwickelnde baureife Grundstücke zwischen fertig gestellten Erschließungsstraßen geprägt, welche offenbar vor allem durch die bisher festgesetzte, gegenüber den übrigen Baugebieten des Bebauungsplans vergleichsweise geringe Baudichte und teilweise durch die Lage der überbaubaren Grundstücksfläche verursacht sind. Mit Blick auf die Vorhaltung benutzungsreifer Erschließungsanlagen ist diese Situation weder wirtschaftlich vertretbar, noch für die bereits ansässigen Anwohner akzeptabel, da sonst eine sehr lang gestreckte Bau- und Besiedlungsepoche mit nachteiligen Auswirkungen auf die Wohnruhe und auf die Konsolidierung des Baugebietes sowie mit erhöhten Aufwendungen für die Gewährleistung eines mangelfreien Erhaltungszustandes der Erschließungsanlagen zu erwarten wäre.

 

Diese Entwicklung führte in ihrer Gesamtheit mithin zu städtebaulichen Missständen und ruft deshalb ein Planungsbedürfnis hervor: Sind die Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht mehr sinnvoll oder ökonomisch nicht zu vertreten, müssen sie durch erfüllbare Festsetzungen ersetzt werden. Die Änderung des Bebauungsplanes ersetzt nicht mehr realisierbare Nutzungsfestsetzungen, insbesondere in Bezug auf die Bebauungsdichte und Lage der überbaubaren Grundstücksfläche.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB wurde auf einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 27.01.2009 durchgeführt.

 

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange waren auf der Basis des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB von der Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert worden.

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind auf der Grundlage des bestehenden Grünordnungsplans alle aufgrund der Planänderung erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ermittelt und festgesetzt worden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans war nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 10.06.2009 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB bestimmt worden. Diese erfolgte vom 09.07.2009 bis zum 10.08.2009 entsprechend der Bekanntmachung im Städtischen Anzeiger vom 01.07.2009 einschließlich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen und dem Hinweis, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgte die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

 

Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1, 2) BauGB) sowie der Behörden und Träger

öffentlicher Belange (§ 4 (1, 2) BauGB) waren die nachfolgenden Sachverhalte Gegenstand

der planerischen Abwägung:

 

·         Erhaltung der durchgängigen Versickerungsmulden

·         Verändertes städtebaulich-räumliches Plankonzept

·         Auswirkungen der Planänderung auf ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten für private Stellplätze auf den Grundstücken

·         Zusätzliche Auswirkungen auf vorhandene Verkehrsanlagen

·         Durchgängigkeit für Müllentsorgung und Rettungsfahrzeuge

·         zusätzlicher öffentlicher Parkplatzdruck durch Erhöhung der Grundstücksanzahl

·         Ergänzung von Ausgleichsmaßnahmen

·         Überprüfung von Ansprüchen der Lärmschutzvorsorge aufgrund der gewerblichen und Hafennutzung am Westufer der Warnow

 

Der Bebauungsplan soll nun nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Prüfung und Abwägung aller bekannt gewordenen Belange nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.

 

Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,88 ha.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine unmittelbaren Kosten (trägt Investor), ggf. Folgekosten für die Unterhaltung öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen

 

 

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Beschlüsse

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12.01.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.01.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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14.01.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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26.01.2010 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - abgelehnt

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27.01.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen