Änderungsantrag - 2009/AN/0708-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Am Satzende wird ergänzt:

„mit Ausnahme der Vorgänge Straßenreparatur- und Straßeninstandhaltung sowie Internetauftritt der Hansestadt Rostock.“

 

Begründung:

 

Im Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2008 vom Oktober 2009 wurden durch das Rechnungsprüfungsamt erhebliche Mängel bei den genannten Vorgängen aufgezeigt, die einer Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen:

 

  1.    Straßenreparatur- und Straßeninstandhaltung

Auf Seite 62 des Berichtes wird festgestellt, dass die Arbeiten im Rahmen einer Jahresausschreibung vergeben wurden. Den Zuschlag erhielt ein Unternehmen mit einer Auftragssumme von ca. 72 TEUR, abgerechnet wurden jedoch fast 226 TEUR.

Die Auftragssumme wurde somit um das Dreifache überschritten. Des Weiteren wurden Positionen abgerechnet, die nicht Bestandteil der Ausschreibung gewesen sind. Schriftliche Nachtragsangebote oder Aktennotizen sind nicht vorhanden.

 

  1.    Internetauftritt der Hansestadt Rostock

Auf Seite 82 wird festgestellt, dass das Vergabeverfahren weder dem Neutralitätsgebot noch dem Diskriminierungsverbot entsprach. Das Verfahren ist nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes rechtswidrig.

 

 

Der Beschlussvorschlag lautet somit

 

Auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Jahresrechnung 2008 und erteilt dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008, mit Ausnahme der Vorgänge Straßenreparatur- und Straßeninstandhaltung sowie Internetauftritt der Hansestadt Rostock.“

 

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

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Beschlüsse

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02.12.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen