Änderungsantrag - 2009/BV/0522-74 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:          - zurückgezogen am 20.01.2010 und durch Nr. …-76 ersetzt!

 

Das Fazit (Punkt 5.5) wird im HASIKO 2010 bis 2013 wie folgt geändert.

 

Folgende Sätze werden ersatzlos gestrichen:

  • Absatz 2, letzter Satz: „Schon zum jetzigen Zeitpunkt kann eingeschätzt werden, dass dieses Ziel nicht nur mit Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Verwaltungshaushalt erreicht werden kann.“
  • Absatz 3, letzter Satz: „Ohne die Veräußerung entbehrlicher kommunaler Vermögensgegenstände wird die Hansestadt Rostock bis 2018 zu keinem Zeitpunkt in der Lage sein, die Altfehlbeträge vollständig abzubauen.“

 

In Absatz 3, erster Satz wird folgender Teilsatz in Kommata eingefasst und durch „u.a. auch“ eingeleitet:

  • „der Veräußerung entbehrlicher kommunaler Vermögensgegenstände zum wirtschaftlich geeigneten Zeitpunkt“

 

In Absatz 5, zweiter Satz Streichung des gesamten Satzes und Ersetzung durch folgende Sätze:

  • „Um den Abbau des Altfehlbetrags langfristig bis zum Jahr 2018, wie mit der Rechtsaufsichtsbehörde vor der Finanz- und Wirtschaftskrise vereinbart, realisieren zu können, müssen vor dem Hintergrund der sich weiter verschärfenden kommunalen Einnahmesituation neue Wege zur Entschuldung eng mit der Landesregierung abgestimmt werden. Hierzu muss zunächst kurzfristig Einvernehmen mit dem Land hergestellt werden, dass angesichts der weltweit angespannten gesamtwirtschaftlichen Situation auch die Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 den Altschuldenabbau, ebenso wie das Land Mecklenburg-Vorpommern, aussetzen darf. Darüber hinaus muss mittelfristig die Funktion der Hansestadt Rostock als Oberzentrum der Region durch die Landesregierung angemessen gewürdigt werden.“

 

 

In Absatz 6, Satz 1 Streichung folgenden Teilsatzes:

  • „notwendigen Einnahmen aus der Veräußerung entbehrlicher kommunaler Vermögensgegenstände zur Tilgung der“

 

In Spalte 1 der Übersicht zu den Altfehlbeträgen (Tabelle) Streichung der Beschriftung und Ersetzung durch:

  • „Verbleibende Altfehlbeträge nach Jahren (in T€)“

 

In Absatz 7, Satz 1 hinter dem Wort „Ressourcen“ Einfügung folgenden Teilsatzes:

  • „und neuer Vereinbarungen mit dem Land“

 

Folgende formale Fehler werden korrigiert:

  • In Absatz 6, Satz 1 muss es „ausgeglichenen Haushalt“ statt „ausgeglichen Haushalt“ heißen.
  • In Absatz 7, Satz 1 muss es nach aktueller Fassung der Kommunalverfassung „§ 43 Abs. 7 KV M-V“ statt „§ 43 Abs. 3 KV M-V“ heißen.
  • In Absatz 7, Satz 1 muss es „dargestellt werden“ statt „dargestellt wird“ heißen.

 

 

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Begründung:

 

Die Streichung der beiden letzten Sätze in den Absätzen 2 und 3 ist notwendig, weil ihr apodiktischer Inhalt nicht angemessen ist. Die Verkürzung der Konsolidierungsoptionen auf nur eine Möglichkeit (Veräußerung kommunalen Eigentums) ist undienlich. Ebenso sollte Spalte 1 der tabellarischen Übersicht von der unsachgemäßen Verquickung der „Rechtskonformen Haushaltsführung“ einerseits und der „Veräußerung kommunalen Vermögens“ andererseits bereinigt werden.

 

In Absatz 5 wird der zweite Satz gestrichen, da trotz oder gerade wegen des geforderten „Umdenkens“ in Satz 1 auch weitere Konsolidierungsoptionen denkbar sind. Das Fazit des HASIKOs sollte angesichts der schwierigen finanzpolitischen Lage den Eindruck vermeiden, dass das HASIKO andere kommunalpolitische Akteure, insbesondere das Land, vollumfänglich aus dem dringenden Handlungsgebot und der finanzpolitischen Verantwortung entlässt. In diesem Sinne sind die angefügten Sätze des Absatzes 5 zu verstehen, die die Bedeutung des langfristigen Ziels der Entschuldung bis zum Jahr 2018 unterstreichen, gleichzeitig aber auch kurz- und mittelfristige Handlungsoptionen aufweisen.

 

Die weiteren Änderungen tragen konsequent dem oben beschriebenen Aspekt Rechnung, dass die Vermögensveräußerung eine, aber nicht die einzige Konsolidierungsmöglichkeit ist. Das Haushaltssicherungskonzept entspricht somit auch weiterhin den Anforderungen des § 43 Abs. 7 KV M-V, weil Zeitraum und Konsolidierungsmöglichkeiten (inklusive Vermögensveräußerung) benannt wurden. Darüber hinaus dürfte die Rechtskonformität nicht erst in einem Fazit hergestellt werden, allenfalls infolge des vorliegenden Maßnahmekatalogs konstatiert werden.

 

 

 

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gez. Johann-Georg Jaeger

(Fraktionsvorsitzender)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.12.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen